Druckversion
Freitag, 14.08.2026, 10:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/egmr-grosse-kammer-homeschooler-schulgegner-heimunterricht-kinder-entziehung-heim-entschaedigung
Fenster schließen
Artikel drucken
34813

Verfahren bei der Großen Kammer beantragt: Deut­sche Home­schooler erneut vor dem EGMR

09.04.2019

Familie Wunderlich mit Unterstützern (u. a. Robert Clarke von der ADF)

(c) Alliance Defending Freedom

Ein hessisches Elternpaar, das seine Kinder selbst unterrichtet, geht gegen die BRD vor. Es hatte bereits Anfang des Jahres in Straßburg verloren, doch nun möchte es erreichen, dass die Große Kammer des EGMR darüber entscheidet.

Anzeige

Die hessischen Schulpflichtgegner Dirk und Petra Wunderlich verlangen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung dafür, dass ihnen zwischenzeitlich das Sorgerecht für ihre vier Kinder entzogen wurde. Grund dafür war, dass sie sich weigerten, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken und sie stattdessen zuhause unterrichteten. Wie ihre Anwälte am Dienstag bekannt gaben, ersuchen sie nun in Straßburg um ein Verfahren vor der Großen Kammer.

Im Januar hatte der EGMR bereits über ihren Fall entschieden. Damals befand der Gerichtshof, das Recht der Eltern auf Privat- und Familienleben sei durch den Entzug des Sorgerechts und die zwischenzeitliche Unterbringung der Kinder in der Obhut des Jugendamtes nicht verletzt worden. Die deutschen Behörden hätten Grund zu der Annahme gehabt, dass eine Gefahr für die Kinder bestehe. Aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Eltern sei das Vorgehen auch nicht unverhältnismäßig gewesen.

Die Eltern hatten auch das Vorgehen der Polizei beklagt, die die Kinder im August 2013 aus der Wohnung geholt hatte, woraufhin sie drei Wochen in einem Heim untergebracht wurden. So sei die Tür dazu mit einem Rammbock geöffnet, die Wohnung "gestürmt", die Eltern zur Seite gestoßen und die Kinder "weggezerrt" worden, wie der Vater vor knapp zwei Jahren bei einem Besuch in Straßburg sagte. Der Staat habe kein Recht, Kinder wegen Heimunterrichts aus ihren Familien zu "entführen", ergänzte er.

Das Familiengericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Kinder, unabhängig von ihrem Lernerfolg, durch das Fernbleiben aus der Schule sozial isoliert würden. Nach drei Wochen in der Obhut des Jugendamtes waren die Kinder wieder nach Hause entlassen worden. Später nahmen die Eltern ihre Kinder wieder aus der Schule, die sie zwischenzeitlich besucht hatten. Dies hatte aber keine weiteren Konsequenzen, da die Behörden zum Schluss kamen, dass keine Gefahr für die Kinder bestehe.

Unterstützung durch religiöse amerikanische NGO

Bevor es nach Straßburg ging, war das Ehepaar auch vor den deutschen Gerichten unterlegen. Nach der Niederlage vor dem EGMR gibt es noch die Möglichkeit, ein Verfahren vor der Großen Kammer zu verlangen. Diese würde den Fall dann noch einmal verhandeln. Über die Zulassung eines Falls vor der Großen Kammer entscheidet ein fünfköpfiger Ausschuss.

Genau das hat das Ehepaar Wunderlich nun vor. Unterstützt wird es dabei von der Alliance Defending Freedom (ADF), einer konservativ-christlichen Non-Profit-Organsiation aus den USA, die sich u. a. gegen Abtreibungen, für religiöse Freiheit und ein traditionelles Familienbild einsetzt. Die von einflussreichen Spendern unterstützte Organisation führt dazu weltweit Gerichtsprozesse, viele auch vor dem Supreme Court der Vereinigten Staaten.

"Trotz des unter internationalem Recht geschützten Rechts der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu steuern, entschied das Gericht, dass das Eindringen ins Haus der Familie weder 'besonders harsch noch außergewöhnlich' war", wird Robert Clarke, Direktor der Abteilung European Advocacy von ADF International und führender Anwalt der Wunderlichs, auf der Website der Organisation zitiert. Man werde weiterhin "die Familie Wunderlich in ihrem Ansuchen nach einer Bestätigung ihrer Rechte vor der höchsten Instanz des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte unterstützen."

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verfahren bei der Großen Kammer beantragt: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34813 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Erziehung
    • Jugendschutz
    • Kinder
    • Schulen
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Christina Block im Gerichtssaal neben ihrem Verteidiger, der unscharf von hinten zu sehen ist. Im Hintergrund sieht man eine weitere Frau sitzen, die Gutachterin Schüler-Springorum 13.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 67:

Das letzte Mal ohne die Presse

Nach vier Tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit steht das Ergebnis des Gutachtens zu den zwei Block-Kindern fest. Mutter Christina Block trägt Schwarz, Vater Stephan Hensel ist abwesend. Immerhin: Ohne die Presse geht es gut voran.

Artikel lesen
Gebäude von Landgericht und Staatsanwaltschaft in Hannover 05.08.2026
Kinderpornografie

Panne bei Staatsanwaltschaft nach Kinderpornografie-Verdacht:

Dienst­herr wusste lange nichts von Ermitt­lungen gegen Richter

Ein Richter soll über eine Million kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben. Der Dienstherr wusste davon lange nichts: Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ein Mitteilungsschreiben gefertigt, es aber versehentlich nicht abgeschickt.

Artikel lesen
Helene Fischer bei einem Konzertauftritt 03.08.2026
Prominente

BGH zur Veröffentlichung von Babyfotos:

Keine Gel­dent­schä­d­i­gung wegen Arti­kel­serie über Helene Fischers Mut­ter­schaft

Die Veröffentlichung von Babyfotos kann Rechte verletzen, bringt aber nicht immer eine Geldentschädigung mit sich, hat der BGH bereits entschieden. Wie aber sieht es im Falle einer ganzen Reihe von Artikeln aus? Dazu gibt's nun einen Leitsatz.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 30.07.2026
Scheidung

BGH zum Trennungsjahr:

Sexu­eller Miss­brauch am gemein­samen Kind macht Ehe unzu­mutbar

Eheleute, die sich scheiden lassen wollen, müssen grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Nur in Ausnahmefällen muss dieser Zeitraum nicht abgewartet werden. Bei sexuellen Übergriffen an gemeinsamen Kindern ist das der Fall, so der BGH.

Artikel lesen
Philip von der Meden geht durch die Tür zum Gerichtssaal, Ingo Bott ist verschwommen im Vordergrund zu sehen. An der Tür hängt ein Schild zum Ausschluss der Öffentlichkeit 29.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 65:

Ent­schei­dende Stunden hinter ver­sch­los­senen Türen

Die kinderpsychiatrische Gutachterin sagt bei ausgeschlossener Öffentlichkeit aus. Es geht um die psychischen Schäden, die die entführten Kinder erlitten – und damit möglicherweise um die Frage, ob Christina Block ins Gefängnis muss.

Artikel lesen
Haut eines Eichenprozessionsspinners nach der Häutung in einem Raupennest (Gespinstballens) an einer Eiche 24.07.2026
Gefahrenabwehr

"Höllenraupen" beschäftigen das VG Berlin:

Freibad muss auf Bekämp­fung des Eichen­pro­zes­si­ons­spin­ners warten

"Höllenraupen" in Berlin: Eine Freibadbetreiberin wollte, dass bei ihr der gefährliche Eichenprozessionsspinner zuerst entfernt wird, damit das Bad wieder öffnen kann. Dass die Behörde aber Kitas und Schulen den Vorrang gibt, ist rechtens.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Exklusives Kaiserseminar

26.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee Kündigungsschutzrecht 2026

14.08.2026, Lübeck

Logo von CMS
Zwischen Regulierung und Rendite – Wie viel Regulierung verträgt der Woh­nungs­markt?

18.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH