Druckversion
Sonntag, 25.05.2025, 04:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/egmr-grosse-kammer-homeschooler-schulgegner-heimunterricht-kinder-entziehung-heim-entschaedigung
Fenster schließen
Artikel drucken
34813

Verfahren bei der Großen Kammer beantragt: Deut­sche Home­schooler erneut vor dem EGMR

09.04.2019

Familie Wunderlich mit Unterstützern (u. a. Robert Clarke von der ADF)

(c) Alliance Defending Freedom

Ein hessisches Elternpaar, das seine Kinder selbst unterrichtet, geht gegen die BRD vor. Es hatte bereits Anfang des Jahres in Straßburg verloren, doch nun möchte es erreichen, dass die Große Kammer des EGMR darüber entscheidet.

Anzeige

Die hessischen Schulpflichtgegner Dirk und Petra Wunderlich verlangen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung dafür, dass ihnen zwischenzeitlich das Sorgerecht für ihre vier Kinder entzogen wurde. Grund dafür war, dass sie sich weigerten, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken und sie stattdessen zuhause unterrichteten. Wie ihre Anwälte am Dienstag bekannt gaben, ersuchen sie nun in Straßburg um ein Verfahren vor der Großen Kammer.

Im Januar hatte der EGMR bereits über ihren Fall entschieden. Damals befand der Gerichtshof, das Recht der Eltern auf Privat- und Familienleben sei durch den Entzug des Sorgerechts und die zwischenzeitliche Unterbringung der Kinder in der Obhut des Jugendamtes nicht verletzt worden. Die deutschen Behörden hätten Grund zu der Annahme gehabt, dass eine Gefahr für die Kinder bestehe. Aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Eltern sei das Vorgehen auch nicht unverhältnismäßig gewesen.

Die Eltern hatten auch das Vorgehen der Polizei beklagt, die die Kinder im August 2013 aus der Wohnung geholt hatte, woraufhin sie drei Wochen in einem Heim untergebracht wurden. So sei die Tür dazu mit einem Rammbock geöffnet, die Wohnung "gestürmt", die Eltern zur Seite gestoßen und die Kinder "weggezerrt" worden, wie der Vater vor knapp zwei Jahren bei einem Besuch in Straßburg sagte. Der Staat habe kein Recht, Kinder wegen Heimunterrichts aus ihren Familien zu "entführen", ergänzte er.

Das Familiengericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Kinder, unabhängig von ihrem Lernerfolg, durch das Fernbleiben aus der Schule sozial isoliert würden. Nach drei Wochen in der Obhut des Jugendamtes waren die Kinder wieder nach Hause entlassen worden. Später nahmen die Eltern ihre Kinder wieder aus der Schule, die sie zwischenzeitlich besucht hatten. Dies hatte aber keine weiteren Konsequenzen, da die Behörden zum Schluss kamen, dass keine Gefahr für die Kinder bestehe.

Unterstützung durch religiöse amerikanische NGO

Bevor es nach Straßburg ging, war das Ehepaar auch vor den deutschen Gerichten unterlegen. Nach der Niederlage vor dem EGMR gibt es noch die Möglichkeit, ein Verfahren vor der Großen Kammer zu verlangen. Diese würde den Fall dann noch einmal verhandeln. Über die Zulassung eines Falls vor der Großen Kammer entscheidet ein fünfköpfiger Ausschuss.

Genau das hat das Ehepaar Wunderlich nun vor. Unterstützt wird es dabei von der Alliance Defending Freedom (ADF), einer konservativ-christlichen Non-Profit-Organsiation aus den USA, die sich u. a. gegen Abtreibungen, für religiöse Freiheit und ein traditionelles Familienbild einsetzt. Die von einflussreichen Spendern unterstützte Organisation führt dazu weltweit Gerichtsprozesse, viele auch vor dem Supreme Court der Vereinigten Staaten.

"Trotz des unter internationalem Recht geschützten Rechts der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu steuern, entschied das Gericht, dass das Eindringen ins Haus der Familie weder 'besonders harsch noch außergewöhnlich' war", wird Robert Clarke, Direktor der Abteilung European Advocacy von ADF International und führender Anwalt der Wunderlichs, auf der Website der Organisation zitiert. Man werde weiterhin "die Familie Wunderlich in ihrem Ansuchen nach einer Bestätigung ihrer Rechte vor der höchsten Instanz des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte unterstützen."

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verfahren bei der Großen Kammer beantragt: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34813 (abgerufen am: 25.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Erziehung
    • Jugendschutz
    • Kinder
    • Schulen
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Gerhard Delling und Christina Block 13.05.2025
Sorgerecht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsstreit:

Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block unter­liegt auch vorm BVerfG

Die Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House Christina Block ist mittlerweile im Entführungskomplex ihrer Kinder selbst angeklagt. Vor dem BVerfG scheiterte sie nun mit ihrer Verfassungsbeschwerde.

Artikel lesen
Sonnenblume 30.04.2025
Unfallversicherung

LSG Sachsen-Anhalt zur Vorbereitung eines Referats:

Schüler beim Son­nen­blu­menpflü­cken nicht unfall­ver­si­chert

Für eine bessere Note will ein Schüler eine Blume pflücken. Dabei kommt es zu einem schweren Unfall. Wann er hierbei gesetzlich unfallversichert ist, entschied nun das LSG Sachsen-Anhalt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt zwei Personen in eleganter Kleidung, posierend in einem stilvollen Raum mit Blumen und einer Aussicht. 25.04.2025
Strafprozess

Verdacht der Kindesentführung:

Anklage gegen Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block und Mode­rator Ger­hard Del­ling

Ein Familien-Krimi: In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder der Unternehmerin Christina Block, Erbin der berühmten Steakhaus-Kette "Block House" entführt. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage u.a. gegen die Mutter erhoben. 

Artikel lesen
Dieses von Netflix veröffentlichte Bild zeigt Mark Stanley (von links), Owen Cooper und Stephen Graham in einer Szene aus "Adolescence". 12.04.2025
Kinder

Hype um Netflix-Serie "Adolescence":

Wenn Kinder töten

In der aktuell gehypten britischen Serie "Adolescence" kommt ein 13-Jähriger ins Gefängnis. Er hat seine Mitschülerin getötet. Die Serie erschüttert. Doch wie viel Wirklichkeit steckt in "Adolescence"? Katharina Reisch mit einem Realitätscheck.

Artikel lesen
Schüler im Unterricht sind motiviert und erfreut, während sie sich auf anstehende Potenzialtests und Probeunterrichten vorbereiten. 11.04.2025
Schulen

Eilanträge vor zwei Verwaltungsgerichten erfolglos:

Poten­zial­tests und Pro­be­un­ter­richt an Gym­na­sien dürfen statt­finden

Schulplatzklagen nehmen zu: Immer mehr Eltern klagen gegen Auswahlverfahren, wenn ihre Kinder nicht an der gewünschten Schule, meist einem Gymnasium, aufgenommen werden. Nun haben zwei Verwaltungsgerichte entschieden.

Artikel lesen
Eineiige Zwillinge von hinten, mit KI generiert 05.03.2025
Vaterschaft

OLG Oldenburg zur Einrede des Mehrverkehrs bei Zwillingen:

Spe­zi­eller Vater­schafts­test nach Escort-Sex zumutbar

Eineiige Zwillinge haben Sex mit einer Prostituierten, die schließlich ein Kind bekommt – wer der Vater ist, soll ein spezieller DNA-Test feststellen. Diesen haben die Zwillinge zu dulden, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Notare Matthias Frohn und Dr. Miriam Strack
Jus­ti­ziar (m/w/d) im No­ta­riat

Notare Matthias Frohn und Dr. Miriam Strack , Pots­dam

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich deut­sches und eu­ro­päi­sches...

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) im Mi­g­ra­ti­ons- und...

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG , Köln

Logo von European XFEL GmbH
La­wy­er (f/m/d)

European XFEL GmbH , Sche­ne­feld

Logo von Notare Schaal & Rößle
Voll­ju­rist (m/w/d)

Notare Schaal & Rößle , Bie­tig­heim-Bis­sin­gen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Matchwinner Verfahrensrecht

26.05.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket

28.05.2025

Der Umgang mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern

28.05.2025

Logo von Leuphana Universität Lüneburg
Triff Möhrle Happ Luther auf der FOR YOUR CAREER in Lüneburg

27.05.2025, Lüneburg

Krisenland. Finanzielle Restrukturierung durch StaRUG-Verfahren.

05.06.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH