Druckversion
Tuesday, 16.08.2022, 17:48 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/egmr-cengiz-4822610-tuerkei-youtube-sperre-rechtswidrig/
Fenster schließen
Artikel drucken
17724

EGMR rügt Türkei: Youtube-Sperre ver­stößt gegen Men­schen­rechte

01.12.2015

Tastatur mit türkischer Flagge

Bild: © Alex_Mac - fotolia.com

Die türkische Regierung hat mit der Sperre des Videoportals Youtube gegen Menschenrechte verstoßen. Dies entschied der EGMR am Dienstag und gab damit den Beschwerden von drei türkischen Juristen statt.

Anzeige

Mit einer mehr als zweijährigen Youtube-Blockade hat die türkische Regierung unter anderem gegen Artikel 10 der Menschenrechtskonvention – Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung - verstoßen. "Eine Blockade der Youtube-Zugänge ohne rechtliche Grundlage hat das Recht zum Empfang und zur Verbreitung von Informationen verletzt", begründete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seine Entscheidung (v. 01.12.2015, Az. 48226/10 und 14027/11).

Von Mai 2008 bis Oktober 2010 hatte ein türkisches Gericht in Ankara den Zugang zu dem Online-Videoportal blockieren lassen. Begründet wurde dies damit, dass über Youtube rund ein Dutzend Videos verbreitet wurden, die das Andenken Mustafa Kemal Atatürks, des Gründervaters der modernen Türkei, beleidigen würden. Am Dienstag gab der EGMR nun den Beschwerden von drei türkischen Juristen, die alle drei an verschiedenen türkischen Universitäten Recht lehren, gegen die türkische Regierung statt.

Die Männer hatten argumentiert, die Sperre hätte deutliche negative Auswirkungen auf ihre akademischen Tätigkeiten gehabt. Zudem gebe es ein Interesse der Öffentlichkeit, an einem uneingeschränkten Zugang zu dem Videoportal. Überdies seien die fraglichen Videos zwischenzeitlich gelöscht worden beziehungsweise nicht mehr aus der Türkei abrufbar. Türkische Gerichte hatten die Klagen der Juristen gegen die Sperre zuvor abgewiesen und dies unter anderem damit begründet, dass ein Teil der als beleidigend eigestuften Videos noch auf den Servern von Youtube hinterlegt sei und deshalb noch "von Usern weltweit" abgerufen werden könnten.

Youtube spielt "überragende Rolle" für Informationsfreiheit

Der EGMR stellte nun klar, dass Videoportalen wie Youtube eine überragende Rolle im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit zukommt. Youtube habe die Entstehung eines Bürgerjournalismus ermöglicht, der die Verbreitung politischer Informationen erlaubt, die von den traditionellen Medien ignoriert werden. Insofern sei die Blockade der Plattform ein Eingriff in die Informationsfreiheit der Einzelnen, auch wenn sich die Blockade nicht gegen sie richte.

Zudem habe die Blockade des Videoportals auch gegen türkisches Recht verstoßen. Danach sei es zwar möglich, gegen einzelne Webseiteninhalte gezielt vorzugehen, die generelle Sperrung von Webseiten oder gar ganzen Portalen sei hingegen auch nach türkischem Recht nicht zulässig.

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EGMR rügt Türkei: Youtube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte . In: Legal Tribune Online, 01.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17724/ (abgerufen am: 16.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen - Bloß keine Namen
  • Russisches Kartellamt - Google muss 35 Mil­lionen Euro Strafe zahlen
  • TH Köln startet Influencer Law Clinic - Stu­den­ti­sche Rechts­be­ra­tung für Youtuber
  • Kriegsverbrechen in der Ukraine, Reichsbürger, Türkei - Gene­ral­bun­des­an­walt Frank bittet um Geduld bei Ermitt­lungen
  • EGMR-Urteil nicht befolgt - Türkei muss Geld­strafe im Fall Kavala zahlen
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Informationsfreiheit
    • Menschenrechte
    • Türkei
    • YouTube
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
TopJOBS
Do­zent*in (m/w/div) Hauptamt­lich Leh­ren­de*r für Rechts­wis­sen­schaf­ten

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Se­k­re­tär/Se­k­re­tärin (m/w/d)

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Pro­zess­an­wält:in­nen (m/w/d)

Partnery Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Prak­ti­kant (m/w/d) Spring School 2023

DLA Piper UK LLP , Köln und 3 wei­te­re

Ju­rist*in (Re­fe­rent*in im Stu­di­en- und Prü­fungs­recht) (m/w/d) (E13 TV-G-U,...

Goethe-Universität Frankfurt am Main , Frank­furt am Main

Amts­lei­tung (w/m/d) Stadt­bau­amt

Stadt Starnberg , Starn­berg

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Par­la­men­ta­ri­sche Be­ra­ter*in (m/w/d) für In­nen­po­li­tik, Di­gi­ta­li­sie­rung,...

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg , Stutt­gart

Rechts­an­walt (m/w/div)

trûon Rechtsanwälte PartmbB , Ham­burg

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Sommerseminar im Familienrecht – Komplettbuchung (15 Std. FAO in 2 Modulen)

19.08.2022, Köln

Die digitale Kanzlei: Insights für die anwaltliche Praxis

18.08.2022, Berlin

DAIvent: Erbrecht

18.08.2022, Dresden

FAO WEG Recht Dr. Olaf Riecke "Neues zum WEG"

19.08.2022, Kiel

Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

20.08.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH