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EGMR befragt polnische Regierung: Polen muss Fragen zu Dis­zi­p­li­nar­ver­fahren gegen Richter beant­worten

22.09.2020

EGMR in Straßburg

olrat - stock.adobe.com

Insgesamt sieben Disziplinarverfahren musste ein regierungskritischer Richter aus Polen bereits über sich ergehen lassen. Nun muss sich die polnische Regierung vor dem EGMR erklären.

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Polen muss sich den Fragen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu mehreren Disziplinarverfahren gegen einen bekannten regierungskritischen Richter stellen. Der Gerichtshof habe Anfang September Fragen an die polnische Regierung im Beschwerdefall des Warschauer Bezirksrichters Igor Tuleya gerichtet, teilte der EGMR am Montag mit. Polens Regierung muss sich nun unter anderem dazu äußern, ob bei den Disziplinarverfahren gegen Tuleya dessen Recht auf Privatsphäre missachtet wurde. Tuleya hatte in seiner Beschwerde am EGMR angegeben, dass die insgesamt sieben Disziplinarverfahren gegen ihn und die Art und Weise ihrer Durchführung, seinen Ruf schwer beschädigt hätten.

Der prominente Richter ist einer der bekanntesten Kritiker der Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Mit den Reformen wurde auch ein neues Disziplinarverfahren für Richter eingeführt, das nach Ansicht der Gegner die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.

Tuleya erklärte in seiner EGMR-Beschwerde, dass die sieben Verfahren aus dem Jahr 2018 gegen ihn unverhältnismäßig gewesen seien. Seither habe es außerdem eine Medien-Kampagne gegen ihn gegeben, die auch dazu geführt habe, dass er Hassbotschaften und Drohungen erhielt. Die polnische Regierung hat insgesamt drei Monate Zeit, sich zu äußern. Eine Entscheidung in dem Fall werde erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen, erklärte der EGMR.

Die Justizreformen hatten auch zu einem Streit zwischen Polen und der Europäischen Union geführt. Die Kommission hat bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, unter anderem wegen eines Gesetzes zur Richterdisziplinierung. Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg ist Teil des Europarates und gehört nicht zur EU.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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EGMR befragt polnische Regierung: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42859 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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