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EGMR zu Informant bei "Luxemburg Leaks": Whist­le­b­lower zu Unrecht ver­ur­teilt

15.02.2023

12.12.2016. Halet zu Beginn der Verhandlung in Luxemburg

Im "LuxLeaks"- Skandal wurden vertrauliche Steuervereinbarungen veröffentlicht. Foto: picture alliance / dpa | Julien Warnand

Elf Jahre hat Whistleblower Raphael Halet gewartet. Nun hat er vor dem EGMR im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" Recht bekommen. Der Staat Luxemburg muss ihn deshalb entschädigen. 

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem Whistleblower im Zusammenhang mit den "Luxemburg Leaks" über Steuerspar-Modelle in Luxemburg Recht gegeben. Er sei durch die Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit verletzt worden, teilten die Richter am Dienstag in Straßburg mit. Luxemburg muss dem Mann nun 55.000 Euro Schadensersatz und Gerichtskosten zahlen.

Der Mann, der für die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) arbeitete, hatte 2012 einem Journalisten mehrere Tausend Dokumente zugespielt. Deutsche und internationale Medien berichteten daraufhin Ende 2014 in den "Luxemburg Leaks" über zweifelhafte Steuerabsprachen von Konzernen mit Luxemburgs Finanzbehörde. Die Veröffentlichungenn trugen dazu bei, dass in der Europäischen Union Steuertricksereien erschwert wurden.

"Einer der größten Erfolge für Whistleblower"

Zuvor war er unter anderem wegen Diebstahls und der Verletzung des Berufsgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Der frühere Arbeitgeber hatte argumentiert, dass die Informationen, die Halet veröffentlicht habe, nicht neu seien. Deswegen könne auch das öffentliche Interesse an den Informationen nicht überwiegen.

Doch der EGMR sah den Schutz von Informanten als gewichtiger an. Das öffentliche Interesse an den Informationen überwiege den dadurch entstandenen Schäden, urteilten die Richter. Ein solcher Eingriff in die Meinungsfreiheit sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig.

Der Verein Whistleblower-Netzwerk, das den Informanten als Drittintervenienten vor dem EGMR unterstützt hat, freut sich: "Das Urteil ist damit einer der größten Erfolge für Whistleblower und ihr Recht auf Offenlegung in den vergangenen Jahren".

cp/dpa/LTO-Redaktion

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EGMR zu Informant bei "Luxemburg Leaks": . In: Legal Tribune Online, 15.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51065 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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