Zu Unrecht in Psychiatrie festgehaltene Frau scheitert vor EGMR: Für die Umset­zung nicht zuständig

19.07.2018

Für verrückt erklärt und in die Psychiatrie gesperrt zu werden – diese Horror-Vorstellung kann Realität werden, eine heute 59-Jährige hat es erlebt. Doch der EGMR nahm sich ihres Falls nicht noch einmal an.

Eine Frau, die als junge Erwachsene knapp zwei Jahre zu Unrecht in einer Bremer Psychiatrie eingesperrt war, ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihrer erneuten Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Beschwerde wurde u. a. deshalb abgewiesen, weil sie keine neuen Rechtsfragen aufwerfe, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit (Beschwerdenummer 486/14).

Im Grundsatz hatte die heute in Hessen lebende Frau schon im Jahr 2005 von den Straßburger Richtern Recht bekommen. Diese urteilten damals, dass ihre Zwangsunterbringung in der Privatklinik ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt hatte. Zwischen 1977 und 1979 war die damals 18-Jährige ohne richterlichen Beschluss und gegen ihren Willen in der Psychiatrie festgehalten worden - aufgrund einer Fehldiagnose. Der deutsche Staat musste der Frau nach dem Urteil 75.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

In ihrem neuen Verfahren in Straßburg monierte die heute 59-Jährige dagegen, dass deutsche Gerichte sich anschließend weigerten, ihren Fall neu aufzurollen. Sie wollte weitere Schmerzensgeldzahlungen erstreiten. Der Gerichtshof sei nicht dafür zuständig, die Umsetzung seiner Urteile zu prüfen, sondern das Ministerkomitee des Europarats, stellten die Richter nun fest und wiesen diesen Teil der Beschwerde zurück. Dem Komitee liege der Fall vor.

Falsche Diagnose als 15-Jährige

Das zweite Anliegen der Beschwerdeführerin fand ebenfalls kein offenes Ohr in Straßburg: Die Frau hatte beanstandet, dass ihr für ihren Kampf um Schadenersatz und Schmerzensgeld Rechtshilfe verweigert worden sei. Da aber der deutsche Staat ihr deswegen bereits 17.000 Euro Entschädigung angeboten habe, bestehe kein Anlass, sich damit zu beschäftigen, teilte der Gerichtshof mit.

Die Entscheidung des EGMR markiert das vorläufige Ende einer jahrelangen Gerichts-Odyssee der Frau. Am Donnerstag war sie für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, verwies aber per Mail auf frühere Medienberichte, in denen sie sich zu ihrem Schicksal geäußert hatte.

Demnach brachte ihr überforderter Vater sie erstmals als 15-Jährige in eine Klinik, weil er glaubte, sie leide an einer Psychose – der Beginn eines nach ihren Angaben jahrelangen Martyriums in mehreren deutschen Psychiatrien. Sie sei misshandelt, an ihr Bett oder die Heizung gefesselt und mit Medikamenten behandelt worden, die sie wegen einer früheren Kinderlähmung nie hätte bekommen dürfen. Von der Behandlung trug sie schwere körperliche Schäden davon.

Jahrzehnte später kam ein Gutachten zu dem Schluss, dass sie nie an einer Psychose gelitten hatte. Die Bremer Privatklinik hat heute neue Betreiber.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Zu Unrecht in Psychiatrie festgehaltene Frau scheitert vor EGMR: Für die Umsetzung nicht zuständig . In: Legal Tribune Online, 19.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29863/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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