Druckversion
Freitag, 15.05.2026, 07:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/egmr-4079210-3053814-4343914-gleichgeschlechtliche-ehe-russland-verstoss-emrk-putin-verfassungsaenderung
Fenster schließen
Artikel drucken
45475

Russland will sich EGMR-Urteil widersetzen: Keine Kom­pro­misse bei gleich­ge­sch­lecht­li­cher Ehe

14.07.2021

Das Regierungsviertel in Moskau.

Ekaterina Belova - stock.adobe.com

In Russland haben mehrere homosexuelle Paare vergeblich versucht, ihre Beziehung offiziell anerkennen zu lassen. Dem EGMR zufolge verstößt das gegen Menschenrechte. Russlands Regierung möchte an seiner Verfassung jedoch nichts ändern.

Anzeige

Der Kreml hat mit Nachdruck eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen abgelehnt. Nach der russischen Verfassung sei das nicht zulässig, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge am Mittwoch. Präsident Wladimir Putin und die russische Bevölkerung seien klar dagegen. "Nein, es ist nicht nötig, hier einen Kompromiss zu suchen", sagte er. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Russland verurteilt, weil es keine offizielle Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen hat (Urteile v. 13.07.2021, Nr. 40792/10, 30538/14, 43439/14).

Geklagt hatten laut Pressemitteilung des EGMR drei homosexuelle Paare, die mehrmals versucht hätten, in Russland zu heiraten. Ihre Anträge seien dort aber immer abgelehnt worden. Dagegen sind sie in der russischen Gerichtsbarkeit vorgegangen, aber ohne Erfolg. Die nationalen Gerichte begründeten die Entscheidungen laut EGMR vor allem damit, dass die russische Verfassung eben keine gleichgeschlechtliche Ehe vorsehe. Kremlchef Putin hatte im vergangenen Jahr bei einer Verfassungsänderung festschreiben lassen, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei. Festgelegt wurde damals auch, dass die Verfassung über den Urteilen internationaler Gerichte stehe.

Keine Abhängigkeit der Minderheit von der Mehrheit

Laut EGMR verstößt Russland damit gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Recht verlange zwar nicht explizit von Staaten, dass sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften formell anerkennen. Es müsse jedoch eine gerechte Balance zwischen den widerstreitenden Interessen von gleichgeschlechtlichen Paaren und der Gesellschaft als Ganzes gefunden werden. Das sei hier nicht geschehen. Die russischen Gerichte hätten nicht hinreichend beachtet, dass homosexuelle Paare genauso Beziehungen eingehen könnten wie heterosexuelle Paare. Dass die Mehrheit der russischen Gesellschaft das ggf. anders sieht, sei kein tragfähiges Argument. Die Rechte einer Minderheit könnten nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängig gemacht werden.

Russlands Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin forderte die Straßburger Richter nun sogar zum Rücktritt auf. Die Juristen seien nicht qualifiziert, wenn sie die nationalen Gesetze des Landes, auf die sich ihre Entscheidung beziehen, nicht kennten. Weiterhin meint Wolodin, es werde wieder einmal versucht, Russland fremde, gegen die Traditionen des Landes gerichtete Werte aufzudrücken.

Homosexualität ist in Russland nicht verboten, wird aber weitgehend tabuisiert. Die russische Führung steht international in der Kritik, durch ihre Politik und den fehlenden Schutz von Minderheiten auch Hass und Gewalt etwa gegen Homosexuelle zu schüren.  

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Russland will sich EGMR-Urteil widersetzen: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45475 (abgerufen am: 15.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • EGMR
    • Ehe
    • Homosexualität
    • Menschenrechte
    • Russland
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Der damalige philippinische Polizeidirektor Ronald Dela Rosa (rechts) bei einer Pressekonferenz in Manila am 24.Oktober 2017. Im Hintergrund politische Gefangene in Strafkleidung. 11.05.2026
Völkerstrafrecht

Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

IStGH erlässt Haft­be­fehl gegen phi­l­ip­pi­ni­schen Ex-Poli­zei­chef

Tausende Menschen wurden im erbarmungslosen "Kampf gegen Drogen" auf den Philippinen getötet. Die internationalen Richter gehen gegen Ex-Präsident Duterte vor – und nun auch gegen den ehemaligen Polizeichef.

Artikel lesen
Bill Kaulitz von der Band Tokio Hotel tritt beim 20 Jahre "Durch den Monsun" Konzert in der Berliner Wuhlheide auf. 08.05.2026
Persönlichkeitsrecht

Widerspruch bereits eingelegt:

Bill Kau­litz gewinnt gegen AfD-Poli­tiker

AfD-Politiker Julian Adrat muss es unterlassen, eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz zu verbreiten. Das hat das LG Hamburg entschieden, doch Adrat hat nun Widerspruch eingelegt.

Artikel lesen
Ein Insasse blickt im Gefängnis in Konya aus dem Fenster 05.05.2026
Türkei

EGMR verurteilt Türkei:

14 Monate Haft ohne eigenes Bett

Nach dem Putschversuch 2016 verurteilte die Türkei einen Mann wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Er verbrachte vier Jahre im überfüllten Gefängnis. Der EGMR sah diverse Verstöße gegen die EMRK.

Artikel lesen
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
Hand mit russischem Pass 23.04.2026
Abschiebung

EuGH-Urteil auf Vorlage des OVG Bremen:

Unbe­fris­tetes Ein­rei­se­verbot bei Ter­r­or­ge­fahr mög­lich

Nach einer Abschiebung wegen Terrorgefahr kann eine unbefristete Einreisesperre rechtmäßig sein. Das nationale Gericht muss aber alle Belange auch des Abgeschobenen umfassend berücksichtigen können, urteilt der EuGH. 

Artikel lesen
Julia Duchrow, Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, stellt den Jahresbericht von Amnesty International zur Lage der Menschenrechte weltweit vor. 21.04.2026
Menschenrechte

Amnesty International kritisiert Bundesregierung scharf:

"Appea­se­ment ist keine Ant­wort auf Men­schen­rechts­ver­b­re­chen"

Amnesty International wirft Deutschland vor, das Völkerrecht zu ignorieren und den USA gegenüber Appeasement-Politik zu betreiben. Wegen des "Genozids" in Gaza müsse die Bundesregierung das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel aussetzen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht / Real Es­ta­te

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von DLA Piper UK LLP
Coun­sel / Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Steu­er­recht

DLA Piper UK LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH