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EGMR: Fest­nahme eines Inves­ti­ga­ti­vjour­na­listen in Türkei unzu­lässig

25.11.2020

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

(c) stock.adobe.com - 18mm

Erneut hat sich ein türkischer Journalist vor dem EGMR erfolgreich gegen seine Inhaftierung gewehrt. Für 16 Monate Haft von Ende 2016 bis im Frühjahr 2018 soll er nun mit 16.000 Euro entschädigt werden. 

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Die Inhaftierung des Investigativjournalisten Ahmet Sik in der Türkei war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ein Verstoß gegen sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Siks Festnahme und Haft seien lediglich auf Vermutungen basiert gewesen, heißt es in einer Entscheidung vom Dienstag (Beschwerdenr.: 36493/17). Für den Vorwurf der Terrorpropaganda gegen ihn habe es keine ausreichenden Hinweise gegeben. Die Türkei soll Sik eine Entschädigung von 16.000 Euro zahlen.

Im Dezember 2016 war Sik in Polizeigewahrsam genommen worden. Bei seiner Befragung war es hauptsächlich um elf Tweets und fünf Artikel in der regierungskritischen türkischen Zeitung "Cumhuriyet" gegangen. Erst im März 2018 wurde Sik aus der Haft entlassen. Kurz darauf wurde er wegen der Unterstützung terroristischer Organisationen zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sik ist mittlerweile als unabhängiger Abgeordneter tätig.

Bereits vor zwei Wochen hatte der EGMR die Türkei wegen der unrechtmäßigen Festnahme mehrerer damaliger Journalisten und Mitarbeiter der "Cumhuriyet" verurteilt. Dabei waren die gleichen Rechtsverletzungen moniert und ein Strafmaß in gleicher Höhe angeordnet worden.

Der ehemals in der Türkei inhaftierte Journalist Deniz Yücel schrieb auf Twitter über die beiden Urteile: "Die Richter des EGMR bestätigen regelmäßig, dass unter dem Erdogan-Regime ständig elementare Menschenrechte verletzt werden, sagen aber zugleich, dass das Erdogan-Regime mit alledem nichts zu tun habe."

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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EGMR: Festnahme eines Investigativjournalisten in Türkei unzulässig . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43533/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

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