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EGMR-Urteil nicht befolgt: Türkei muss Geld­strafe im Fall Kavala zahlen

11.07.2022

Osman Kavala bei einer Rede im EU-Parlament in 2014.

Osman Kavala bei einer Rede im EU-Parlament in 2014. Foto: picture alliance / Wiktor Dabkowski | Wiktor Dabkowski

Der EGMR hat bereits 2019 geurteilt, dass die Türkei den bekannten Kulturförderer Osman Kavala freilassen muss - passiert ist aber nichts. Nun muss die Türkei 7.500 Euro Strafe zahlen.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Kulturförderers Osman Kavalas verurteilt (Urt. v. 11.07.2022, Beschwerde-Nr. 28749/18).

Kavala wurde im April im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil rief international scharfe Kritik hervor. Kavala sitzt bereits seit 2017 im Gefängnis. Der EGMR hatte seine Haft schon 2019 als politisch motiviert eingestuft und die Türkei zur sofortigen Freilassung verurteilt.

Dieses Urteil hat das Land aber nie umgesetzt. Darin liege ein Verstoß gegen Art. 46 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), nach dem deren Vertragsparteien verpflichtet sind, Urteile des EGMR zu befolgen, entschied der EGMR nun.

Ankara kritisierte die Entscheidung. Das Gericht habe mit dem Urteil die Erwartungen der Türkei "enttäuscht und einmal mehr Anlass dazu gegeben, den Ruf des Europäischen Menschenrechtssystems zu hinterfragen", teilte der Außenamtssprecher Tanju Bilgic mit.

Der Europarat und die Türkei stehen bereits seit längerem im Konflikt um Kavala. Im Dezember hatte die Straßburger Institution ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet.

Der EGMR gehört zum Europarat. Die von der Europäischen Union unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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EGMR-Urteil nicht befolgt: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49011 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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