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Geiseldrama in Beslan: EGMR-Urteil gegen Russ­land rechts­kräftig

20.09.2017

Kreml, Amtssitz des russischen Präsidenten

© ginkgofoto - stock.adobe.com

Das Urteil gegen Russland nach dem Geiseldrama von Beslan ist rechtskräftig. Russland wollte die Große Kammer des Gerichtshofs einschalten, doch die Straßburger Richter lehnen die Überprüfung ihres Urteils ab.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Russland wegen des blutigen Geiseldramas von Beslan ist rechtskräftig. Das Land wollte seine Verurteilung von der Großen Kammer des Gerichtshofs überprüfen lassen. Die Straßburger Richter hatten Moskau im April schweres Versagen beim Krisenmanagement vorgeworfen und 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Urt. v. 13.04.2017, Beschwerde-Nr. 26562/07 u.a.).

Gemäß Art. 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kann jede Partei in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer beantragen. Ein Ausschuss von fünf Richtern nimmt den Antrag an, wenn die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der EMRK aufwirft oder aus anderen Gründen von besonderer Bedeutung ist. Die Straßburger Richter lehnten die Überprüfung nun aber ab.

Bei dem Terrorangriff auf eine Schule im September 2004 starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen viele Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln. Die Lage eskalierte mit mehreren Explosionen und einem stundenlangen Feuergefecht.

"Verurteilung nicht überzeugend"

Der EGMR hatte den russischen Sicherheitskräften "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement vorgeworfen: Der Einsatz von Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern durch die Einsatzkräfte sei unverhältnismäßig gewesen und habe zu Opfern unter den Geiseln geführt. Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden.

Moskau hielt die Verurteilung für "nicht überzeugend". Das Land stört sich schon seit längerem an der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Es hat deshalb Ende 2015 ein Gesetz erlassen, das dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, internationale Urteile zu überprüfen.

dpa/aka/LTO-Redaktion

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Geiseldrama in Beslan: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24611 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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