Der EGMR hat Griechenland wegen der herabwürdigen Behandlung minderjähriger Flüchtlinge verurteilt. Sie wurden bis zu 33 Tage lang in Polizeistationen festgehalten.
Griechenland ist wegen der herabwürdigenden Behandlung minderjähriger Flüchtlinge in Polizeistationen verurteilt worden. Die unbegleiteten Jugendlichen seien bis zu 33 Tage in den Stationen festgehalten worden, erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag. Die dortigen Bedingungen seien geeignet gewesen, ihrem körperlichen und psychischen Wohlbefinden zu schaden. Das stelle eine Verletzung des Verbots der Folter aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, urteilten die Straßburger Richter (Beschwerdenummer 19951/16).
Die Migranten aus Syrien, Marokko und dem Irak waren zwischen 14 und 17 Jahre alt, als sie in den griechischen Polizeistationen festgehalten wurden. Dort habe es weder ein Außengelände für Spaziergänge noch eine Kantine oder einen Fernseher gegeben, teilte das Gericht mit. Damit habe das Risiko bestanden, dass die Jugendlichen sich von der Außenwelt abgeschnitten fühlten. Außerdem habe das Anti-Folter-Komitee des Europarats festgestellt, dass ein mehrtägiges Festhalten Minderjähriger zu "Schutzzwecken" ohne psychologische Unterstützung inakzeptabel sei.
Die Jugendlichen hatten sich außerdem beschwert, dass ihre Zellen überfüllt und schlecht belüftet gewesen seien und dass sie auf dem Boden in dreckigem Bettzeug schlafen mussten. Nach dem Aufenthalt in den Polizeistationen wurden die Beschwerdeführer in spezielle Einrichtungen für Minderjährige gebracht. Über ihren jetzigen Aufenthaltsort machte das Gericht keine Angaben. Griechenland muss ihnen nun jeweils 4.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten noch angefochten werden. Wegen der schlechten Lebensbedingungen von Flüchtlingen in den griechischen Aufnahmelagern steht Athen seit längerem in der Kritik.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Herabsetzende Behandlung junger Flüchtlinge: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34145 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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