EGMR zu Vorfall in Kroatien: Recht auf Leben an EU-Außen­g­renze ver­letzt

19.11.2021

Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen geschehen immer wieder, so auch 2017 zwischen Serbien und Kroatien. Eine afghanische Familie wurde zurückgeschickt – dabei wurde die sechsjährige Tochter vom Zug erfasst und starb.

Nach dem Tod eines afghanischen Mädchens, das nahe der kroatischen Grenze von einem Zug erfasst worden war, muss der kroatische Staat den Angehörigen Entschädigung zahlen. Die Todesumstände der Sechsjährigen seien von den kroatischen Behörden unzureichend aufgeklärt worden, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag mit und stellte eine Verletzung des Menschenrechts auf Leben fest (Urt. v. 18.11.2021, Az. 15670/18 CEDH 348 (2021)).

Die Familie hatte vor Gericht angegeben, sie habe im Jahr 2017 versucht, aus Serbien nach Kroatien einzureisen. Dort habe man Asyl beantragen wollen. An der Grenze hätten kroatische Beamte ihnen aber den Zutritt ins Land verwehrt, der Familie keine Möglichkeit gegeben, Asyl zu beantragen, und sie angewiesen, über Bahnschienen nach Serbien zurückzukehren. Dort sei das Mädchen schließlich von dem Zug erfasst und getötet worden.

Wegen der mangelhaften Aufklärung der Vorfälle und wegen weiterer Menschenrechtsverletzungen, die laut Gericht unter anderem bei der späteren Unterbringung der afghanischen Familie, nachdem sie doch einreisen konnte, begangen wurden, muss Kroatien den Beschwerdeführern nun knapp 57.000 Euro Entschädigung zahlen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR zu Vorfall in Kroatien: Recht auf Leben an EU-Außengrenze verletzt . In: Legal Tribune Online, 19.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46693/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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