Druckversion
Mittwoch, 19.08.2026, 01:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/egmr-1413-08-russland-buecher-verbot-rechtswidrig-islam-koran-theologe
Fenster schließen
Artikel drucken
30605

Verstoß gegen Religions- und Meinungsfreiheit: EGMR kippt rus­si­sches Verbot von isla­mi­schen Büchern

28.08.2018

Bücherverbote dürfen nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden

© Win Nondakowit - stock.adobe.com

Russland hat zu Unrecht die Bücher eines berühmten muslimischen Theologen verboten. Das sei weder angemessen noch in einer demokratischen Gesellschaft nötig, meint der EGMR.

Anzeige

Die Bücher des populären islamischen Theologen Said Nursi sind in Russland gerichtlich verboten, weil sie extremistisches Gedankengut enthalten sollen. Zu Unrecht, wie nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand. Die Gerichte hätten sich nicht eingehend genug mit den Texten Nursis befasst und diese vorschnell als gefährlich eingestuft (Urt. v. 28.08.2018, Az. 1413/08 und 28621/11).

Kläger in dem Fall war aber nicht Nursi selbst, sondern das Moskauer Verleger-Unternehmen Nuru Badi, das die Bücher vertrieb sowie dessen Vorstandsvorsitzender und ein russischer Muslimen-Verband. Sie wehrten sich gegen die Urteile russischer Gerichte aus 2007 und 2010, die aufgrund der dortigen Extremismus-Gesetze die Veröffentlichung und den Verkauf der Bücher verboten hatten.

Konkret ging es um den 14-bändigen Koran-Kommentar Risale-i Nur ("Botschaft des Lichts") des kurdisch-islamischen Gelehrten, den Nuru Badi vertrieb. Zu der Reihe gehört auch das Buch "Das zehnte Wort: Auferstehung und das Jenseits". Für dessen Veröffentlichung hatte die klagende Religionsgemeinschaft kurz vor dem zweiten Urteil 2010 einen Verleger beauftragt.

Russische Gerichte lehnten Gutachten der Gegenseite einfach ab

Die Kläger waren in den Verfahren vor den russischen Gerichten jeweils beigeladen und argumentierten dort, es handele sich keineswegs um extremistische Texte, sondern vielmehr um moderaten Mainstream-Islam. Die Gerichten stuften die Texte dennoch als extremistisch ein, verboten ihre Veröffentlichung und ordneten an, Ausfertigungen zu konfiszieren. Nursi predige die Überlegenheit des muslimischen Glaubens und sähe damit Zwietracht zwischen den Religionen. Dabei stützte man sich vornehmlich auf von den Behörden eingereichte Experten-Berichte.

Auch die Beigeladenen reichten Gutachten von Islamwissenschaftlern und ranghohen muslimischen Gelehrten ein, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurden. Da es sich nicht wie bei den behördlich beauftragten Gutachtern um Linguisten, Psychologen oder Philosophen handelte, wiesen die von ihnen Ausgewählten nicht die nötige Kompetenz auf, um die Texte zu interpretieren, so das Gericht. 

Vor dem EGMR beriefen sich die Kläger darauf, durch die Urteile in ihren Rechten auf Religions- und Meinungsfreiheit aus Art. 9 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt zu sein. Dem schlossen sich die Luxemburger Richter in ihrem Urteil nun an.

Aussagen nicht in den Kontext gesetzt

Zwar hätten sich die russischen Gerichte bei ihren Entscheidungen auf das bestehende dortige Anti-Extremismus-Gesetz von 2002 gestützt. Dabei hätten sie aber aber die Anforderungen an eine ausreichende Urteilsbegründung außer Acht gelassen. So habe man nicht in hinreichender Weise dargelegt, warum es notwendig gewesen sei, die Bücher zu verbieten, die, schon 2000 in Russland veröffentlicht, noch nie dadurch aufgefallen seien, interreligiöse Spannungen zu verursachen, geschweige denn Gewalt. Sie seien zudem in 50 Sprachen übersetzt worden und weltweit erschienen, ohne dass irgendwo Probleme bekannt geworden seien.

Problematisch war in den Augen der Europarichter vor allem, dass das russische Gericht sich bei seinen Entscheidungen praktisch nur auf die von den Behörden eingeholten Expertenmeinungen gestützt habe. Dabei wäre es wichtig gewesen, auch die andere Seite anzuhören: Die Gutachten der islamischen Gelehrten und Forscher, welche die damals Beigeladenen eingeholt hatten, setzten die von den Gerichten als problematisch empfundenen Äußerungen in einen historischen Kontext und erklärten, warum es sich um eine gemäßigte Islamauslegung handele, die Gewalt ablehne und sich Toleranz und religiösem Miteinander verschrieben habe.

Diese Wissenslücke konnten die Richter selbst nicht schließen, befand der EGMR. Man habe es vesäumt, die Ausführungen Nursis in einen historischen und religiösen Kontext zu setzen. So sei es bei religiösen Texten durchaus normal, dass die eigene Glaubensrichtung über andere erhoben werde. Außerdem seien andere Religionen in den Texten niemals beleidigt oder herabgesetzt worden. Auch gebe es keine Anzeichen für Gewaltverherrlichung. Die dafür angeführten "militärischen Metaphern" seien ohne nähere Ausführung nicht ausreichend, um das zu begründen.

Somit, stellten die Richter fest, sei es "in einer demokratischen Gesellschaft" nicht nötig, derartige Bücher zu verbieten. Dem Geschäftsführer der klagenden Verlagsgesellschaft wurde deshalb eine Entschädigung für nicht-materielle Schäden in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verstoß gegen Religions- und Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30605 (abgerufen am: 19.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Islam
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
    • Russland
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Nikolai Rybakov 11.08.2026
Russland

Nach Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands:

Oppo­si­ti­on­s­partei will gegen Wahlaus­schluss kämpfen

Am Montag hat Russlands Oberstes Gericht die Partei Jabloko von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Die gegen den russischen Angriffskrieg auftretende Partei gibt sich kämpferisch und will Berufung einlegen.

Artikel lesen
Außenaufnahme des Verwaltungsgericht Karlsruhe 07.08.2026
Beamte

Wegen Nähe zur Muslimbruderschaft:

VG Karls­ruhe lehnt Ver­beam­tung ab

Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde wird nach einem Urteil des VG Karlsruhe nicht verbeamtet – wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Der Verfassungsschutz sah bei ihr eine ideologische Nähe zur Muslimbruderschaft.

Artikel lesen
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen das Gelände abseits der Landebahn Nord auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle, 06.08.2026
Völkerrecht

Bewaffneter Angriff am Leipziger Flughafen?:

Wie Deut­sch­land auf den Droh­nen­vor­fall rea­gieren kann

Am Flughafen Leipzig wird eine sprengstoffgeladene Drohne gefunden. Ein bewaffneter Angriff ist das nicht. Dennoch geben Völkerrecht und Grundgesetz der Bundesregierung Reaktionsmöglichkeiten an die Hand, analysiert Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
Ein Strafgesetzbuch liegt auf einer Ausgabe des Jugendgerichtsgesetzes 05.08.2026
Jugendkriminalität

Debatte ums Jugendstrafrecht:

Kommt die Reform früher als geplant?

Eine vom BMJV in Auftrag gegebene Studie soll bis 2028 herausfinden, ob bei Heranwachsenden nur noch im Ausnahmefall das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll. Nach dem CSD-Anschlag wächst der Druck. Kommt die Reform deshalb früher?

Artikel lesen
Polizisten in Schutzwesten stehen in einem Waldgebiet, im Hintergrund ein Fahrzeug. Rechts ein Porträt eines Mannes. 27.07.2026
Terrorismus

Vorwurf der "Kuscheljustiz" nach CSD-Anschlag:

Das war keine "total irre" Gerichts­ent­schei­dung

Die Freilassung Ballouts durch das AG Tiergarten sorgt für Entsetzen. Doch auch wenn die Gerichtsentscheidung im Nachhinein naiv anmutet, wer von "Kuscheljustiz" redet, macht es sich zu einfach, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Mann­heim

Logo von PwC Legal AG
Se­nior Rechts­an­walt Fach­pla­nungs­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Stiftung Umweltenergierecht
Ju­ris­tin/Ju­rist (m/w/d) als Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter in Teil­zeit (60...

Stiftung Umweltenergierecht, Würz­burg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von Hensoldt
Rechts­re­fe­ren­dar Le­gal Ope­ra­ti­ons (w/m/d)

Hensoldt, Ulm

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent an der Ostsee: Bau- und Architektenrecht 2026

19.08.2026, Lübeck

Personenschaden: Vermehrte Bedürfnisse – Heimpflegekosten, Haushaltsführung und Vergleich 2026

19.08.2026

Nachfolgegestaltungen mittels Stiftungen

19.08.2026

Online-Seminar: Die Notarfachausbildung gelungen gestalten

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH