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EGMR erlässt vorläufige Maßnahme: Russ­land soll Angriffe auf zivile Ziele unter­lassen

01.03.2022

Ein von einer Bombe getroffenes Wohnhaus in Kiew

Lange nicht nur militärische Ziele trifft der Krieg in der Ukraine. Foto: picture alliance/dpa/MAXPPP | Philippe De Poulpiquet

Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.

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Russland muss militärische Angriffe gegen die zivile Bevölkerung und zivile Objekte unterlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erließ am Dienstag eine entsprechende vorläufige Maßnahme nach Art. 39 seiner Verfahrensordnung (Rs. 11055/22). Die Entscheidung des EGMR geht auf einen Antrag der ukrainischen Regierung vom 28. Februar 2022 zurück.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die militärischen Aktionen in weiten Teilen der Ukraine ein reales und andauerndes Risiko ernster Rechtsverletzungen der zivilen Bevölkerung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen, so zum Beispiel des Rechts auf Leben. Zudem weist der EGMR auch auf seine im Jahr 2014 bereits erlassenen vorläufigen Maßnahmen im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland hin und appelliert an beide Länder, ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einzuhalten.

Konkret forderte der Gerichtshof, dass Wohnorte, Schulen, Krankenhäuser und einzelne Zivilisten nicht angegriffen werden sollten. Auch solle die Sicherheit medizinischer Einrichtungen und medizinischen Personals in den attackierten Gebieten gewährleistet werden.

Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparabler Schäden ausgesprochen.

pdi/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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EGMR erlässt vorläufige Maßnahme: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47684 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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