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20214

Nach Stopp der Ministererlaubnis: Edeka legt Nicht­zu­las­sungs­be­schwerde ein

05.08.2016

Einkaufswagen und Firmenlogos

Bild: © cameraw - fotolia.com / Logos Edeka und KaiserTengelmann, Quelle: Wikipedia

Der Handelsriese Edeka will die geplante Fusion vor den BGH bringen. Fortschritte gibt es bei den Tarifverhandlungen für die Kaiser's Tengelmann-Beschäftigten: Auch eine Einigung in Bayern ist nun unter Dach und Fach.

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Edeka geht juristisch gegen den Stopp der Fusion mit dem Konkurrenten Kaiser's Tengelmann durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) vor. Das bestätigte am Donnerstag ein Unternehmenssprecher. Edeka wehrt sich dagegen, dass die Düsseldorfer Richter keine Rechtsbeschwerde gegen den von ihnen verhängten vorläufigen Stopp der Ministerlaubnis zugelassen haben. Das Unternehmen habe eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, sagte der Sprecher. Das Handelsblatt hatte zuerst über den Schritt des größten deutschen Lebensmittehändlers berichtet.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Das OLG Düsseldorf hatte die Ausnahmegenehmigung Gabriels aber vor drei Wochen vorläufig als rechtswidrig gestoppt. Der Senat bemängelte, Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Tengelmann geheime Gespräche geführt. Dadurch habe der Eindruck der Befangenheit entstehen können.

Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung hatte der Senat nicht zugelassen, da seine Entscheidung "auf der Grundlage einer gefestigten höchstrichterlichen Judikatur zum Begriff der Befangenheit" erfolgt sei. Dies greift Edeka nun an, um doch noch den BGH über das Thema entscheiden zu lassen. Auch Gabriel hatte mehrfach angekündigt, Rechtsmittel gegen die Düsseldorfer Entscheidung einlegen zu wollen.

Schwierige Tarifverhandlungen in NRW

Fortschritte machte Edeka unterdessen bei den Verhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi über die von Gabriel in seiner Ministererlaubnis verlangten Tarifabschlüsse für die Kaiser's Tengelmann-Beschäftigten. Nach der bereits Ende Juli erzielten Einigung für die Beschäftigten in Berlin und Brandenburg wurde am Donnerstag auch für die Mitarbeiter in Bayern eine Einigung erzielt, wie Verdi mitteilte.

Sie schützt die Beschäftigen nach Gewerkschaftsangaben für mehr als fünf Jahre vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen und sichert den Erhalt der Filialstandorte, der Logistik und der Verwaltung. Allerdings gelten die ausgehandelten Tarifverträge nur im Falle einer Übernahme aufgrund der zur Zeit vom Gericht gestoppten Ministererlaubnis.

Eine Einigung für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen steht allerdings noch aus. Sie gilt als besonders schwierig, weil dort die bisherige Firmenzentrale ihren Sitz hat und viele Filialen in der Region als wenig wettbewerbsfähig gelten. In NRW sollen die Gespräche am Freitag fortgesetzt werden.

Unterdessen wird es zu der umstrittenen Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann keine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses im Bundestag geben. Die Fraktionen der Koalition sähen "zum jetzigen Zeitpunkt keinen dringenden Handlungsbedarf", heißt es in einem Schreiben von Bundestagspräsident Norbert Lammert an die Fraktion der Grünen, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Die Grünen-Fraktion hatte eine Sondersitzung für den 10. August beantragt, in der es um Hintergründe und das weitere Verfahren in dem Streit gehen sollte.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Nach Stopp der Ministererlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20214 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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