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13814

Zeugenvernehmung in Edathy-Ausschuss: Nichts spricht für Warnung

14.11.2014

Der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestages prüft nach wie vor den Fall Sebastian Edathy. Am Donnerstag hörte das Gremium Staatsanwälte aus Mainz an, die bereits Anfang 2013 eine Kundenliste des kanadischen Kinderpornoanbieters auf dem Tisch hatten. Darauf stand der Name des ehemaligen Abgeordneten. Für ein Leck spricht aber wenig.

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Nach Einschätzung des Edathy-Untersuchungsausschusses spricht kaum etwas dafür, dass der ehemalige Abgeordnete durch ein früheres Ermittlungsverfahren gegen einen Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) gewarnt gewesen sein könnte. Der Ausschuss befragte am Donnerstag eine Oberstaatsanwältin und einen Staatsanwalt aus Mainz, die mit den Ermittlungen gegen den BKA-Mitarbeiter betraut waren.

Auch dieser soll Kunde des kanadischen Kinderprono-Vertriebs gewesen sein. Das BKA hatte den eigenen Kollegen auf einer Liste mit 800 deutschen Kunden bemerkt. Um keine Zeit zu verlieren sei diese Liste ungekürzt an die für den Mitarbeiter zuständige Staatsanwaltschaft Mainz weitergeleitet worden. Damit wäre es jedenfalls theoretisch möglich gewesen, dass die Mainzer Ermittler den Namen Edathy bemerkt hätten und dieser durch ein Leck der Behörde bereits Monate vor Einleitung der gegen ihn gerichteten Ermittlungen gewarnt gewesen wäre.

Doch dieser Verdacht bestätigte sich am Donnerstag nicht. Die Befragung der beiden Staatsanwälte habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass jemand den Namen Edathy auf der Liste gesehen und ihn vor möglichen Ermittlungen gewarnt haben könnte. Insbesondere sei die Liste unüblicherweise vom BKA persönlich übergeben worden, da das BKA das Verfahren gegen den eigenen Mitarbeiter "möglichst schnell aus dem Haus" habe bekommen wollen.

Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Mainz lediglich wegen Dienstreisen des verdächtigen BKA-Beamten geforscht. In die ausgehändigten DVDs, darunter die brisante Liste, sei nie hineingeschaut worden. Auch der Strafverteidiger des BKA-Beamten habe keine Einsicht in dieses Material verlangt.

una/LTO-Redaktion

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Zeugenvernehmung in Edathy-Ausschuss: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13814 (abgerufen am: 12.12.2025 )

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