Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen: "Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt"

18.02.2014

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. Auch der Deutsche Kinderschutzbund drängt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), hält eine Gesetzesverschärfung bei Fotos nackter Kinder jedoch für schwierig.

Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast am Dienstagmorgen im Deutschlandradio Kultur. "Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen." Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten. Um Familienfotos auch künftig nicht in den Bereich des Strafrechts zu rücken, könnte in einem möglichen Gesetz von "sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien" die Rede sein, so die Grünen-Politikerin.

Zuvor hatte der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. "Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt", sagte Rörig der Tageszeitung Die Welt. Diese Lücke müsse geschlossen werden: "Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden."

Massenhafte Verbreitung von Posing-Fotos ein Alarmsignal

Bei Darstellungen nackter Kinder wird derzeit zwischen solchen aus der Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares, kinderpornografisches Material.

Bundesminister Heiko Maas kündigte an, noch vor Ostern einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung auf den Weg zu bringen. Der seiner Ansicht nach veraltete Schriftenbegriff im Strafrecht müsse dem digitalen Zeitalter angepasst werden, so Maas. Er reagiert damit auf Kritik, die unter anderem LTO-Autor Prof. Marco Gercke noch wenige Tage zuvor vorgetragen hatte.

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert, den Kauf und Verkauf von Fotos nackter Kinder generell unter Strafe zu stellen. "Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal", sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der Neuen Osnabrücker Zeitung.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Experten wollen auch gegen Posing-Fotos vorgehen: "Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt" . In: Legal Tribune Online, 18.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11035/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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