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Durchsuchungen im Fall Edathy: Ex-Bundestagsabgeordneter legt Verfassungsbeschwerde ein

05.05.2014

Der mit neuen Kinderpornografie-Vorwürfen konfrontierte ehemalige SPD-Abgeordnete Edathy setzt sich mit einer Beschwerde vor dem BVerfG zur Wehr. Er hält die Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Räume von Februar für verfassungswidrig. Die Ermittler hätten damals zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen.

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Sebastian Edathy, der einst als profilierter SPD-Nachwuchspolitiker galt, hatte gegen die Durchsuchungsbeschlüsse bereits Beschwerde beim Landgericht Hannover eingelegt - erfolglos. Die Ermittler hätten "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen", sagte Anwalt Noll dem Spiegel. Dies sei nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zulässig.

Kinderpornos auf gestohlenem Laptop?

Gegen Edathy, der sich an unbekanntem Ort im Ausland aufhält, laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Eingeräumt hat der 44-Jährige lediglich den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen aus Kanada. Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen sieht nun aber nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und NDR den Nachweis erbracht, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Das stehe im Abschlussbericht des LKA.

Den Rechner hatte Edathy im Februar als gestohlen gemeldet - die Verbindungsdaten des Bundestagsservers waren für die Ermittler aber verfügbar, weil sie generell drei Monate gespeichert werden. Bei der Durchsuchung von Edathys Büros und Privaträumen sollen zudem jugendpornografische Videos und Hefte gefunden worden sein. Ihr Besitz ist seit 2008 strafbar. Seit wann Edathy sie besessen habe, sei unbekannt, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft wollte sich weder zu den Medienberichten noch zum Stand der Ermittlungen äußern. Der Ermittlungsbericht liege seit einigen Tagen vor, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde in Hannover am Samstag. Ehe die Staatsanwaltschaft das Ergebnis bewerte, könnten Edathy oder sein Anwalt die Akten einsehen und sich dazu äußern.

Möglicher Geheimnisverrat bei Ermittlungsbehörden

Das niedersächsische Justizministerium will nun prüfen, wie der LKA-Bericht an die Öffentlichkeit gelangt ist. Nach einem Bericht der taz will die Staatsanwaltschaft Hannover wegen der Veröffentlichungen von Details aus dem Bericht wegen Geheimnisverrats ermitteln lassen. "Wir haben keine Ahnung, aus welcher Ecke das kommt, und haben sofort am Freitag einen entsprechenden Vermerk gemacht, ein Verfahren wegen Geheimnisverrats einzuleiten", sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der Zeitung.

Edathy hatte den Ermittlungsbehörden am Freitag auf seiner Facebook-Seite "gezielte Indiskretionen" vorgeworfen. Die Informationen hätten Journalisten schneller vorgelegen als seinem Anwalt. Es sei offenkundig, dass "ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person" intendiert sei, schrieb Edathy.

mbr/LTO-Redaktion

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Durchsuchungen im Fall Edathy: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11857 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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