Sebastian Edathy will sich von den Ermittlungsbehörden nicht in die Ecke drängen lassen. Die Durchsuchung seiner Wohnung hält er für unberechtigt; kinderpornographisches Material habe er nie besessen. Nach Medienberichten will er nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Hannover erheben.
Sebastian Edathys Wohnung wurde vor einer Woche durchsucht, die Lokalzeitung Die Harke berichtete hautnah - sogar mit Fotos aus Edathys privaten Räumen. Die Staatsanwaltschaft Hannover gab einige Tage darauf bekannt, dass Edathy über mehrere Jahre hinwegs insgesamt 31 Videos oder Fotosets von einem kanadischen Unternehmer eingekauft habe. Darauf zu sehen seien "nackte Knaben, die toben und spielen, in natürlichen Positionen sitzen und sich darstellen".
Der SPD-Mann und ehemalige Bundestagsabgeordnete beteuerte von Anfang an, nichts Widerrechtliches getan zu haben. Darin erhält er nahezu einhelligen Zuspruch von Experten: Anders als die Staatsanwaltschaft Hannover behaupte, bewegten sich Abbildungen der beschriebenen Art keineswegs "im Grenzbereich der Kinderpornographie", sondern seien zweifelsfrei legal, sagte der Medienstrafrechtler Marco Gercke im Interview mit LTO . Ob eine Hausdurchsuchung auf dieser Grundlage dennoch rechtmäßig sein kann, wird unterschiedlich bewertet.
Edathy selbst sieht sich jedenfalls in seinen Rechten verletzt - und will nun offenbar seinerseits in die Offensive gehen. Wie Spiegel Online und die Süddeutsche Zeitung berichten, plant er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Hannover. Die Behörde konnte den Eingang einer solchen Beschwerde am Montagmorgen noch nicht bestätigen.
Update 17.01., 12:41 Uhr: Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums bestätigte am Montag den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. In dem Schreiben von Edathys Rechtsanwalt Christian Noll heiße es unter anderem, die Staatsanwaltschaft habe "bewusst unrichtig" über das Verfahren gegen Edathy im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert. So sei nicht erwähnt worden, dass das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vor Beginn des Verfahrens in Hannover erklärt hätten, die von Edathy bestellten Bilder seien strafrechtlich nicht relevant.
dpa/cvl/LTO-Redaktion
Nach Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11022 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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