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Während der Gerichtsverhandlung: Ver­se­hent­lich unver­öf­f­ent­lichter Ed-Sheeran-Song abge­spielt

09.03.2022

Ed Sheeran erscheint am 8. März persönlich zu dem Gerichtstermin in London.

Ed Sheeran erscheint am 8. März persönlich zu dem Gerichtstermin in London. Foto: picture alliance / Photoshot | -

Eigentlich sollte Ed Sheerans Hit "Shape of You" im Gerichtssaal ertönen, den der Singer-Songwriter angeblich abgeschrieben haben soll. Die Anwesenden kamen jedoch in den Genuss bisher unveröffentlichten Materials von Sheeran.

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Bei einer Gerichtsverhandlung über angebliche Copyright-Verletzungen durch Ed Sheeran ist versehentlich ein noch unveröffentlichter Song des britischen Popstars abgespielt worden. Wie die Nachrichtenagentur PA meldete, geschah die Panne, als am Dienstag eine frühe Version des Sheeran-Hits "Shape of You" aus dem Jahr 2017 im Gerichtssaal vorgespielt werden sollte. Stattdessen erklang ein Clip mit unveröffentlichtem Material vom Computer eines Co-Autors des Sheeran-Songs.

Der 31 Jahre alte Superstar Sheeran muss sich derzeit vor Gericht mit dem Vorwurf auseinandersetzen, bei "Shape of You" von einem anderen Song abgeschrieben zu haben. Das zumindest behaupten die Songwriter Sami Chokri und Ross O'Donoghue, die in dem Lied Teile ihres Songs "Oh Why" aus dem Jahr 2015 wiedererkennen wollen.

Sheeran und seine Co-Autoren streiten die Vorwürfe ab. Der Popstar hatte in dem Fall bereits eine eigene Klage eingereicht, um seinen Namen von dem Vorwurf "reinzuwaschen", wie er sagte.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Während der Gerichtsverhandlung: Versehentlich unveröffentlichter Ed-Sheeran-Song abgespielt . In: Legal Tribune Online, 09.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47774/ (abgerufen am: 22.09.2023 )

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