Ein 28-Jähriger ist in Frankfurt vom Vorwurf freigesprochen worden, wegen des Handels mit E-Zigaretten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Die nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten seien bloße Genussmittel und fielen nicht unter das Arzneimittelgesetz, urteilte das AG Frankfurt am Donnerstag.
Die Zollbehörden am Frankfurter Flughafen hatten Ende vergangenen Jahres ein Paket mit rund 300 E-Zigaretten sowie 100 Hülsen und 30 Verdampfern beschlagnahmt. Die Ware war aus China gekommen und an den Angeklagten adressiert.
Die Staatsanwaltschaft hatte danach Anklage wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erhoben. Wegen ihres Nikotinanteils sei die E-Zigarette gesundheitsschädlich, lautete die Begründung. Dem folgte das Amtgericht (AG) nicht.
dpa/tko/LTO-Redaktion
AG Frankfurt zu E-Zigaretten: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7291 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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