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Durchsuchung wegen "Du bist so 1 Pimmel"-Tweets: Ham­burger Innen­se­nator sieht sich im Recht

09.09.2021

Andy Grote (SPD)

picture alliance/dpa | Georg Wendt

Hamburgs Innensenator Grote will sich nicht bei Twitter "Pimmel" nennen lassen und hat deshalb einen Strafantrag gestellt. Eine Hausdurchsuchung später ist #Pimmelgate geboren und der Sozialdemokrat sieht sich einem Shitstorm gegenüber.

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Das hat er sich sicher anders vorgestellt. Als Hamburgs Innensenator Andy Grote Strafantrag wegen des Tweets "Du bist 1 Pimmel" stellt, sieht er sich als Vorbild im Kampf gegen Beleidigungen und Hetze im Netz. Doch tatsächlich ist nun über ihn ein Shitstorm sondergleichen hereingebrochen. #Pimmelgate erobert am Donnerstag binnen weniger Stunden Platz 1 bei den Twitter-eigenen Deutschland-Trends - und nahezu alle Tweets sparen nicht an Hohn und Spott ob des "pimmeligen" Innensenators von der SPD. Und auch Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen sich tausendfach den Vorwurf anhören, völlig unverhältnismäßig und überzogen gehandelt zu haben.

Was war passiert? Grote selbst hat Ende Mai mit Blick auf das Hamburger Partytreiben während der Corona-Pandemie getwittert: "In der Schanze feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen ... Was für eine dämliche Aktion!" - und musste schon dafür harsche Kritik einstecken. Schließlich war er es selbst, der seine eigene Ernennung zum Senator im Juni 2020 unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert hatte und dafür letztlich Medienberichten zufolge 1.000 Euro Geldbuße zahlen musste.

Einer der Kritiker beschied Grote deshalb via Twitter "Du bist so 1 Pimmel", woraufhin der Senator wiederum nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafantrag stellte - und die Sache ihren Lauf nahm. Rund drei Monate später stürmten am Mittwoch um sechs Uhr früh sechs Polizisten im Stadtteil St. Pauli eine Privatwohnung, wie der Betroffene selbst twitterte: "Gesucht wurde das Gerät, mit dem 'du bist so 1 Pimmel' unter einen Tweet von Andy Grote geschrieben wurde. Sie wissen, dass zwei kleine Kinder in diesem Haushalt leben. Guten Morgen, Deutschland."

Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft

In dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg ist zu lesen: "Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (§§ 102, 105 StPO) führen wird, insbesondere von Speichermitteln mittels derer die in Rede stehende Nachricht versandt wurde." Das Problem: Der Betreiber des Accounts - Marlon P. - wohnt gar nicht mehr in der Wohnung, wie er der Tageszeitung taz sagt. Verschlafen geöffnet habe dessen Ex-Freundin Mara K. "Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten", sagt sie der Zeitung. Dann hätten sie alle Räume durchsucht.

Dabei wäre das aus Sicht von Marlon P. gar nicht nötig gewesen. Er habe drei Wochen zuvor eine Vorladung der Polizei bekommen, der er auch gefolgt sei. Er habe zugegeben, dass er den Account "Zoo St. Pauli" betreibe, von dem der Tweet abgesetzt worden sei, sagt er der taz. "Zoo St. Pauli" gehört zur gleichnamigen Fan-Kneipe, die Marlon P. und Mara K. unweit des FC-St.-Pauli-Stadions betreiben.

"Es ist unerklärlich, warum ein so schwerwiegender Eingriff möglich war, obwohl die Urheberschaft des Tweets bereits geklärt war", kritisiert der Linken-Innenexperte Deniz Celik. Das Vorgehen entspreche dem, "was wir von der Hamburger Polizei gewöhnt sind: Autoritäre, schikanöse Machtpolitik auf Kosten der Grundrechte!" - während die Ultras St. Pauli am Millerntor-Stadion schon mal ein Transparent aufhängen mit der Aufschrift "Amtsmissbrauch trifft Peniswitze". Für die AfD macht sich Grote einfach nur lächerlich.

Grote sieht sich im Recht

Die Polizei weist Vorwürfe der Maßlosigkeit zurück. Beleidigungen oder Hassreden in sozialen Medien seien grundsätzlich eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und berührten die Würde des Menschen, sagt Polizeisprecher Holger Vehren. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Entsprechend bitte die Polizei auch, im Falle von Hasspostings Anzeige zu erstatten. Eine Sprecherin weist zudem daraufhin: "Alleine in diesem Jahr sind schon eine mittlere zweistellige Zahl von Durchsuchungsbeschlüssen in diesem Deliktsbereich vollstreckt worden."

Viele Twitternutzer halten das für nicht glaubhaft. So verweisen etliche auf die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast, die im Internet auf das übelste beleidigt worden ist, ohne dass jemals Durchsuchungen stattgefunden hätten. Fernsehmoderatorin Ruth Moschner twittert: "Wow. Heißt das jetzt 'Pimmel' sagen, wird krasser strafrechtlich verfolgt, als 'Pimmel' als Bilder zu verschicken. Auf meine Strafanzeigen hat es bisher nix gegeben." Andere wiederum werfen einen Blick auf Wahlplakate des rechtsextremen III. Wegs, auf denen "Hängt die Grünen" steht, und die trotz dieses offensichtlichen Gewaltaufrufs in Sachsen immer noch nicht entfernt würden.

Grote sieht sich dennoch im Recht. "Dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung veranlasst hat, ist deren autonome Entscheidung, auf die auch niemand von außen Einfluss nimmt." Natürlich gebe es schwerwiegendere Fälle, räumte er unter Hinweis auf rechtsextremistische Taten oder sexualisierte Übergriffe auf Frauen im Netz ein. Aber bei aller Berechtigung auch harter, verbaler Auseinandersetzungen müsse sich niemand beleidigen lassen, auch nicht im Netz. Letztlich wollten doch eigentlich alle, dass auch im Netz respektvoll miteinander umgegangen werde.

Ob ihm das gelungen ist? Seinen Bekanntheitsgrad hat er auf jeden Fall deutlich erhöht, wenn auch nicht so, wie es sich der Innensenator wohl wünscht. Grote wolle nicht Pimmel genannt werden, weil er darin eine Beleidigung sehe, twittert etwa ein User unter dem Namen Tim Hoesmann. "Vorher kannte ich Grote nicht und jetzt haben sich die Hashtags #PimmelAndy und das #Pimmelgate fest in meinem Gehirn verankert - ob dies das Ziel der Hausdurchsuchung war?"

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Durchsuchung wegen "Du bist so 1 Pimmel"-Tweets: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45975 (abgerufen am: 05.10.2026 )

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