Neue Düsseldorfer Tabelle zu 2018: Mehr Geld für Tren­nungs­kinder

06.11.2017

Unterhaltspflichtige müssen ab kommendem Jahr mehr für ihre getrennt lebenden Kinder bezahlen, sofern diese noch minderjährig sind. Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle neu gestaffelt.

Minderjährige Trennungskinder haben zum kommenden Jahreswechsel bundesweit Anspruch auf höheren Unterhalt. Dann tritt die neue Düsseldorfer Tabelle 2018 in Kraft, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat.

Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind es dann 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Steigerung der Bedarfssätze um fünf bis acht Prozent

Die gesetzliche Erhöhung des Mindestunterhalts zieht eine Anpassung der Bedarfssätze der übrigen Einkommensgruppen nach sich. So muss ein Unterhaltspflichtiger mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 5.100 Euro bis 5.500 Euro künftig 748 Euro (bisher 736) für einen 12- bis 17-Jährigen bezahlen.

Die Bedarfssätze der Tabelle werden in der 2. bis 5. Einkommensgruppe um jeweils fünf Prozent und in der 6. bis 10. Gruppe um jeweils acht Prozent des Mindestunterhalts angehoben.

Die Sätze für volljährige Trennungskinder bleiben 2018 unverändert. Damit werde eine überproportionale Erhöhung des Bedarfs des volljährigen Kindes, das noch im Haushalt eines Elternteils lebt, im Verhältnis zum Bedarf eines allein lebenden Erwachsenen vermieden, so die Begründung des Gerichts.

Einkommensgruppen werden neu gestaffelt

Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 1. Januar 2018 für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang anzurechnen.

Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1.900 Euro statt bisher bis 1.500 Euro und endet bei 5.500 Euro statt bisher bei 5.100 Euro. Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

Die Düsseldorfer Tabelle existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die nächste Änderung werde voraussichtlich zum 1.1.2019 erfolgen, so das Gericht.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neue Düsseldorfer Tabelle zu 2018: Mehr Geld für Trennungskinder . In: Legal Tribune Online, 06.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25393/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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