Druckversion
Sonntag, 16.11.2025, 03:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/duesseldorfer-tabelle-aenderungen-2015
Fenster schließen
Artikel drucken
16346

Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab August 2015: Mehr Geld für Kinder

23.07.2015

Familie

© JackF - fotolia.com

Zum 1. August 2015 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder sowie der Mindestunterhalt eines Kindes in allen Altersstufen werden erhöht.

Anzeige

In der Düsseldorfer Tabelle legt das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen OLGs und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages Leitlinien für den Kindesunterhalt und die sogenannten Selbstbehalte fest. Diese bestimmen, wie viel ein Elternteil dem anderen zahlen muss, bei dem das Kind nicht lebt. Die Tabelle ist eine Richtlinie und hat als solche keine Gesetzeskraft, ist für die bundesweite Rechtsprechung aber gleichwohl prägend.

Manche Kritiker bezeichnen die Tabelle daher als "Pseudogesetz". Sie wird seit 1962 geführt und alle zwei Jahre überarbeitet. Das OLG will die ab 1. August 2015 geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien Ende Juli vorstellen und erläutern. Die voraussichtlichen Änderungen im Überblick:

Mindestunterhalt steigt

Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 Euro steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 Euro auf mtl. 328,00 Euro, der eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 Euro auf mtl. 376,00 Euro und der eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) von bisher mtl. 426,00 Euro auf mtl. 440,00 Euro.

Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 Euro auf mtl. 504,00 Euro. Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 1. August 2015.

Kindergeld steigt um vier Euro

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils 4,00 Euro erhöht, und zwar von monatlich 184,00 Euro auf 188,00 Euro für ein erstes und zweites Kind, von monatlich 190,00 Euro auf 194,00 Euro für ein drittes Kind und von monatlich 215,00 Euro auf 219,00 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 Euro, 190,00 Euro und 215,00 Euro) auszugehen.

Vorerst keine Änderungen für Studenten

Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512,00 Euro auf 4.608,00 Euro steigen wird. Da die ab dem 1. August 2015 gültige Tabelle zum 1. Januar 2016 aufgrund dieses höheren Kinderfreibetrages wohl erneut eine Änderung zugunsten der unterhaltsberechtigten Kinder erfahren wird, wurden mit der Neufassung der Tabelle zum 1. August 2015 nur die Bedarfssätze angepasst und es wurde von weiteren Änderungen wie etwa einer Erhöhung des Bedarfs für Studenten von derzeit 670,00 Euro zunächst abgesehen. Diese sollen Anfang 2016 folgen.

Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 steigt von bisher 4.368,00 Euro um 144,00 Euro auf 4.512,00 Euro.

Die Tabelle wird am 28. Juli 2015 auf einer Pressekonferenz vorgestellt und wird bald darauf auf der LTO abrufbar sein.

Update, 28.07.2015, 16:24: Die Tabelle ist nun hier verfügbar.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab August 2015: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16346 (abgerufen am: 16.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Familie
    • Kinder
    • Kindergeld
    • Unterhalt
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Düsseldorf
Christina Block sieht in den Verhandlungssaal 12.11.2025
Prominente

Tonaufnahmen der Block-Kinder aus der Entführungsnacht:

"You're going to your Mama!"

Das Gericht gibt bekannt, warum die Befangenheitsanträge zurückgewiesen wurden. Danach erschüttern persönliche Audioaufnahmen aus der Silvesternacht 2023/24 den Saal. Der 22. Verhandlungstag im Block-Prozess hatte es in sich.

Artikel lesen
Christina Block im Vordergrund, Gerhard Delling im Hintergrund 11.11.2025
Prominente

Block-Prozess vorm Landgericht Hamburg:

Warum die Vor­sit­zende der Ste­ak­house-Erbin mit Haft­be­fehl drohte

Im Block-Prozess dreht sich an Tag 21 alles um die mysteriöse israelische Sicherheitsfirma, massive Zweifel an IT-Warnungen und eine scharfe Ansage der Vorsitzenden: Christina Block geht in Haft, wenn sie weiter Kontakt zu Zeugen hat.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau, die die Auswirkungen des Urteils des dänischen Berufungsgerichts reflektiert. 03.11.2025
Sorgerecht

Dänisches Berufungsgericht hat entschieden:

Chris­tina Block darf Kinder weiter nicht sehen

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Dort erlitt Christina Block nun eine weitere Niederlage. 

Artikel lesen
Ein minderjähriger Flüchtling 30.10.2025
Familiennachzug

Schlussanträge zu Fristen für Familienzusammenführung:

Rechts­wid­rige deut­sche Praxis darf nicht zu Lasten der Flücht­linge gehen

Der Anspruch auf Familienzusammenführung besteht, auch wenn Minderjährige im Laufe des Asylverfahrens volljährig werden. Eine unionsrechtswidrige deutsche Praxis darf dabei nicht zu Lasten der Flüchtlinge gehen, so der Generalanwalt.

Artikel lesen
Die Kammer des Landgerichts Hamburg, die über Blocks Fall entscheidet 29.10.2025
Prominente

Erneut Befangenheitsanträge im Block-Prozess:

"Eine nicht mehr hin­nehm­bare Ver­let­zung der Unschulds­ver­mu­tung"

Während der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes seine Aussage verweigert, flammt der Streit über die ausgelesenen Handydaten von Christina Block wieder auf: Mehrere Verteidiger stellen Befangenheitsanträge am 19. Prozesstag.

Artikel lesen
Bundeskabinett 29.10.2025
Vaterschaft

Regierung muss BVerfG-Vorgaben umsetzen:

Kabi­nett will Vater­schaft­s­an­fech­tung neu regeln

Wenn ein leiblicher Vater auch rechtlicher Vater eines Kindes sein möchte, kommt es nicht selten zum Streit. Bisher gab es in bestimmten Konstellationen juristische Pattsituationen, die die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz lösen will.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) – Fa­mi­li­en­recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Er­b­recht und Nach­lass­ver­wal­tung

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH