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Nach Vorfall am Leipziger Flughafen: Wer ver­tei­digt Deut­sch­land gegen Drohnen?

10.08.2026

Eine Drohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor der Heimatschutzdivision der Bundeswehr, fliegt am Himmel. Im Vordergrund steht ein Bundeswehrsoldat.

Erst im Dezember 2025 hatte die Bundeswehr neue Befugnisse bekommen. Ausnahmsweise darf sie Drohnen demnach abschießen. Foto: picture alliance / photothek.de | Juliane Sonntag

Wer ist zuständig? Wer hat überhaupt die technischen Fähigkeiten? Und sollte die Bundeswehr im Inneren mehr unterstützen dürfen? Die kontroverse Debatte um die Luftverteidigung ist trotz neuer Regelungen wieder in vollem Gange. Der Überblick.

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Der Drohnenfund am Leipziger Flughafen wirft nicht nur die Frage nach einer deutschen Reaktion auf den Vorfall auf, sondern auch danach, wie sich derartige Vorfälle künftig verhindern lassen. Dabei stehen insbesondere die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden und die Befugnisse der Bundeswehr im Mittelpunkt der Diskussion, die nun wieder in vollem Gang ist.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) spricht sich dafür aus, Bundeswehreinsätze zur Drohnenabwehr auch im Inneren zu ermöglichen. "Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen", sagte Günther dem Deutschlandfunk. Ob eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr notwendig ist, hatte schon im vergangenen Jahr Dr. Patrick Heinemann in einem Gastbeitrag analysiert.

Günther ist jedoch davon überzeugt, dass beim Thema äußere und innere Sicherheit die strikte Trennung zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen sollten angesichts der aktuellen Bedrohungslage die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden. Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind. "Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt." Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. "Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern."

"Zuständigkeitswirrwarr wird zum Sicherheitsrisiko"

Schon Ende vergangener Woche hatte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), eine Zentralisierung beim Bundesinnenministerium, genauer gesagt bei der unterstellten Bundespolizei, gefordert. "Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann", begründete er dies beim Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die bisher vorliegenden Erkenntnisse bestätigen die Dringlichkeit, auf die Bedrohung ziviler Infrastruktur durch Drohnen schnell neue Antworten zu finden."

Auch die Grünen im Bundestag hatten das "Zuständigkeitswirrwarr" bei der Drohnenabwehr bemängelt. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcel Emmerich, hatte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur auf eindeutige Zuständigkeiten und einen Rechtsrahmen für die Betreiber kritischer Infrastruktur gepocht. Mehr als 40 Behörden seien in Deutschland mit Aufgaben der Luftsicherheit befasst, erklärte Emmerich. Bund, Länder, Polizei, Bundespolizei, Luftsicherheitsbehörden und Bundeswehr teilten sich die Verantwortung. "Dieses Zuständigkeitswirrwarr ist im Ernstfall ein Sicherheitsrisiko." Er kritisierte: "Dass Alexander Dobrindt bis heute keine klaren Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr geschaffen hat, ist angesichts der bekannten Bedrohungslage ein gravierendes sicherheitspolitisches Versäumnis."

Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sieht das anders. "Dass es an Flughäfen unterschiedliche Zuständigkeiten gibt, ist für sich genommen erst mal kein Problem – solange die Zusammenarbeit eng und gut funktioniert und es möglichst wenige Reibungsverluste gibt", sagte der Bundestagsabgeordnete der Rheinischen Post. "Es muss immer unmissverständlich klar sein, wer wann wofür zuständig ist."

Neuerungen zuletzt im Dezember

Erst im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung eine Änderung des § 15a Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) beschlossen. Die Bundeswehr darf seither bei Drohnenangriffen in Ausnahmefällen auch Waffengewalt einsetzen. Die Innenministerkonferenz beschloss zudem die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums.

Ferner hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine neue Einheit der Bundespolizei in Dienst gestellt. Diese soll unbemannte  Luftfahrzeuge aufspüren, abfangen und gegebenenfalls auch abschießen. Die neue Einheit werde in der Anfangsphase aus rund 60 Bundespolizisten bestehen und solle rasch auf 130 Spezialkräfte anwachsen, hieß es im Dezember. Nun soll die Einheit jedoch deutlich größer werden. Der Bundesinnenminister werde zeitnah eine Weisung an die Bundespolizei geben, wonach die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen soll, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.

Den Änderungen im Dezember war eine ähnliche Diskussion über Kompetenzlücken bei der Drohnenabwehr vorausgegangen, wie sie aktuell geführt wird. Simon Gauseweg hatte in einem Gastbeitrag analysiert, dass die Anschaffung von Gerät zur Drohnenabwehr für die Polizei jedoch sinnvoller sei als eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundeswehr oder eine Verfassungsänderung.

Trotz der Neuerungen sieht der Terrorismus-Experte Peter Neumann Deutschland nicht gut aufgestellt. "Wir sprechen da seit Jahren drüber und wirklich passiert ist eigentlich nichts", sagte der Experte vom King's College in London im ZDF-"Heute Journal". "Da muss unglaublich viel geschehen: bei Systemen zur Drohnenabwehr, Drohnenerkennung, bei dem Kompetenzwirrwarr, das es nach wie vor gibt, bei der Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens."

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Technologische Möglichkeiten

Technologisch ist Deutschland durchaus in der Lage, kritische Infrastruktur zu schützen, meint jedenfalls der Vorstandsvorsitzende des Rüstungskonzerns Rheinmetall, Armin Papperger. Als Erstes müsse aber definiert werden, was geschützt werden solle, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Dann müsse überlegt werden, mit welcher Technologie. "Und das darf nicht halbherzig geschehen, sondern man muss es vernünftig machen, sodass man anfliegende Drohnen schon von Weitem erkennt, aber auch solche, die kurzfristig aufsteigen."

Rheinmetall arbeitet nach Pappergers Worten etwa mit der Telekom zusammen, um künftig Funkmasten zur frühzeitigen Erkennung von Drohnen in ganz Deutschland zu nutzen. Das Rüstungsunternehmen habe auch ein Frühwarnsystem entwickelt, das potenzielle Bedrohungen aus der Luft bereits im weiten Vorfeld erkennen, identifizieren und lückenlos verfolgen könne. Auch andere Rüstungskonzerne entwickeln Systeme zur Erkennung und Abwehr von Drohnen.

Technisch sind die Möglichkeiten zur Erkennung und Abwehr von Drohnen inzwischen weit entwickelt. Offen bleibt jedoch, wie diese Fähigkeiten flächendeckend eingesetzt werden können und wer im Ernstfall handeln darf. Die Debatte über Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundeswehr und der Behörden ist in Deutschland also noch lange nicht vorbei.

dpa/sim/LTO-Redaktion

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Nach Vorfall am Leipziger Flughafen: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60619 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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