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Brandenburgischer Landtag wählt Laien: Filmregisseur Andreas Dresen wird Verfassungsrichter

14.11.2012

Als Regisseur begleitete er Brandenburgs Politik seit Jahren. Nun wird Andreas Dresen über die Landesverfassung wachen. Der Landtag hat ihn mit großer Mehrheit zum Laienrichter am höchsten Gericht des Landes gewählt.

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Die Unterstützung für Regisseur Andreas Dresen ("Sommer vorm Balkon") war breit: Alle Fraktionen im brandenburgischen Landtag unterstützten seine Wahl zum Laienrichter am Landesverfassungsgericht. 70 Abgeordnete stimmten mit Ja, sieben mit Nein. Es gab drei Enthaltungen. Damit wird Dresen nach dem Schriftsteller, Komponisten und Maler Florian Havemann der zweite Laienrichter des Verfassungsgerichts. Theoretisch können dem neunköpfigen Gremium drei Nicht-Juristen angehören.

Seine Lebenserfahrung sowie die Kenntnis von Land und Leuten gehöre zu den Eigenschaften, die den 49-Jährigen für das neue Amt auszeichne, meint Gerichtspräsident Jes Möller. "Wir müssen überlegen, welche Auswirkungen eine Entscheidung auf die Lebenswirklichkeit hat. Dafür muss man diese auch kennen."

Dresen treibt die Neugier und seine Angewohnheit, den Problemen der Menschen auf den Grund zu gehen. Insbesondere die Sorgen und Nöte der Ostdeutschen kennt der gebürtige Thüringer gut. Für zwei Dokumentarfilme begleitete er den märkischen CDU-Landstagsabgeordneten Henryk Wichmann mit der Kamera.

Als Richter am höchsten Gericht Brandenburgs wird der Filmemacher sich einmal monatlich mit seinen Kollegen zur Beratung zurückziehen. Damit ist es nicht getan: Auch als juristischer Laie wird Dresen in der Rolle des Berichterstatters Verfahren vorbereiten müssen, unterstützt wird er von wissenschaftlichen Mitarbeitern. Bei der Abstimmung hat seine Stimme dasselbe Gewicht wie die der acht Juristen.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Brandenburgischer Landtag wählt Laien: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7546 (abgerufen am: 07.08.2026 )

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