Der Ex-Mitarbeiter des sächsischen LKA, der als "Hutbürger" bekannt geworden ist, will eine Entschädigung vom ZDF. Sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, hat Klage eingereicht. Er fordert mindestens 20.000 Euro vom ZDF.
Der als Dresdner "Hutbürger" bekannt gewordene Ex-Mitarbeiter des sächsischen Landeskriminalamtes fordert eine Entschädigung vom ZDF. Dabei gehe es um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, sagte sein Anwalt, der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah, am Freitag laut einem Beitrag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Eine entsprechende Klage hat Krah nach eigenen Angaben am Freitag an das Landgericht (LG) Dresden ergehen lassen. Die geforderte Entschädigung solle demnach eine Summe von 20.000 Euro nicht unterschreiten. Immerhin habe der Mann seinen Job wechseln müssen, sagte Krah der Deutschen Presse-Agentur.
Der Mann mit Anglerhütchen in Deutschlandfarben hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration beim Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lautstark gegen Fernsehaufnahmen des ZDF protestiert. Zudem hatte er den Journalisten vorgeworfen, damit eine Straftat zu begehen. In der Folge hatten Beamte ein ZDF-Team über 45 Minuten festgehalten. Das wurde als Eingriff in die Pressefreiheit gewertet und löste bundesweit Kritik aus.
"Man hätte den Mann nicht unverpixelt zeigen dürfen", so Krah. Der Mann sei keine Person der Zeitgeschichte, zudem habe er sich nur auf dem Weg zu einer Demo gefunden. Der ehemalige LKA-Mitarbeiter habe nur gelegentlich an Pegida-Demonstrationen teilgenommen und den Kameramann damals "irrtümlich für einen Antifa-Fotografen" gehalten, so Krah laut Spiegel.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Auseinandersetzung mit Frontal-21-Reportern: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35943 (abgerufen am: 02.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag