Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 06:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/drb-schwarzfahren-strafbarkeit-kontrollen-verkehrsbetriebe-justiz
Fenster schließen
Artikel drucken
31913

Tatbestand nur einschränken: Rich­ter­bund will an Straf­bar­keit für Schwarz­fahren fest­halten

06.11.2018

Fahrkarte ist Pflicht - aber soll Schwarzfahren strafbar bleiben?

© Aintschie - stock.adobe.com

Der Deutsche Richterbund hat sich dafür ausgesprochen, Schwarzfahren weiterhin strafrechtlich zu ahnden, den Tatbestand aber einzuschränken. Strafbar soll nur noch sein, wer sich Kontrollen aktiv entzieht.

Anzeige

Wer nur still dasitzt und hofft, nicht kontrolliert zu werden, macht sich nicht strafbar - so jedenfalls, wenn es nach dem Deutschen Richterbund (DRB) ginge. Der sprach sich am Dienstag in Berlin dafür aus, die Strafbarkeit für Schwarzfahren zwar beizubehalten, den Tatbestand aber einzuschränken. 

Um die Strafbarkeit des Schwarzfahrens wird seit längerem rege diskutiert. Kritiker monieren vor allem, dass dadurch sozial Achwächere im Wege von Ersatzfreiheitsstrafen unnötig ins Gefängnis gebracht würden. Zudem koste die Inanspruchnahme der Justiz den Steuerzahler zu viel Geld.

De lege lata wird nach § 265a wegen Erschleichens von Leistungen bestraft, "(w)er (...) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (...) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten". Dem ist nichts darüber zu entnehmen, dass derjenige die Entdeckung aktiv behindern müsste.

DRB: Verkehrsbetriebe müssen Zugangskontrollen schaffen

Genau das fordert aber nun der Richterbund: "Mit seinem Reformmodell hält der DRB an der Strafbarkeit des Schwarzfahrens fest, will den Tatbestand aber auf Fälle strafwürdigen Unrechts beschränken", so  Präsidiumsmitglied Barbara Stockinger. Strafwürdig ist in den Augen des größten Berufsverbandes von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland nur, "(w)er technische Kontrollen durch Fahrkartenlesegeräte unterläuft oder sich Kontrollen durch das Personal entzieht". Für alles andere seien zivilrechtliche Ansprüche vollkommen ausreichend.

Sofern argumentiert werde, ohne strafrechtlichen Tatbestand dürften Fahrkartenkontrolleure Schwarzfahrer nicht mehr festhalten, gehe dies fehl. Dazu verweist der DRB auf § 229 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der auch zum Zwecke der Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche ein Festnahmerecht ermöglicht.

Mit seinem Vorschlag knüpft der DRB nach eigenen Angaben "an die Ursprungsidee des im vorigen Jahrhundert eingeführten § 265a StGB an, nach der die schlichte Inanspruchnahme einer Leistung ohne ein manipulatives Verhalten nicht strafbar sein sollte". Nun seien vor allem die Verkehrsbetriebe gefordert, mehr gegen Prävention gegen Schwarzfahren zu betreiben, etwa mit wirksamen Zugangskontrollen.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tatbestand nur einschränken: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31913 (abgerufen am: 23.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Haft
    • ÖPNV
    • Schwarzfahren
    • Straftaten
    • Verkehr
Mother secures her son in car seat using child safety belt 20.01.2026
Straßenverkehr

Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden:

Wann das Eltern­taxi zur Haf­tungs­falle wird

Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.

Artikel lesen
Trump besteigt Airforce One 17.01.2026
Meinung

Trumps neue Welt / Vorratsdatenspeicherung / Deepfakes:

"Beendet Trump die regel­ba­sierte Wel­t­ord­nung?"

Venezuela, Grönland, Iran - gelten für den US-Präsidenten keine Regeln mehr? Was bringt die Vorratsdatenspeicherung wirklich? Sollten Deepfakes strafbar werden - und wenn ja, welche? Das und mehr in Folge 50 des LTO-Podcasts.
 

Artikel lesen
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Manfred Genditzki 14.01.2026
Wiederaufnahme

13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis:

Jus­ti­zopfer Gen­ditzki mit 1,3 Mil­lionen Euro ent­schä­digt

Mehr als ein Jahrzehnt war Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Nun steht fest, in welcher Höhe er dafür vom Freistaat Bayern entschädigt wird. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden.

Artikel lesen
Raser auf einer Stadtautobahn in der Nacht 12.01.2026
Auto

Bei Nutzung für Drogenkurierfahrten und illegale Autorennen:

Justiz soll Miet­wagen künftig leichter ein­ziehen können

Mietautos, die für Drogendeals und illegale Rennen genutzt werden, sollen künftig leichter von der Justiz konfisziert werden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative Berlins vor. Geplant sind Verschärfungen im StGB und BtMG. 

Artikel lesen
Prof. Friedrich Karl Kaul (Anwalt) 11.01.2026
Feuilleton

True-Crime-Erzählungen im Realsozialismus:

Küchen­de­likte unter den Tisch gekehrt

Wie sich eine Gesellschaft über Kriminalität verständigt, sagt einiges über sie aus. Ein neues Werk geht aus theoretischer Perspektive der Frage nach, wie die "Pitaval"-Literatur in der DDR und der Volksrepublik Polen gestaltet wurde.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Spe­cia­list (m/w/d) für un­se­re Pra­xis­grup­pe Com­p­li­an­ce, In­ves­ti­ga­ti­ons...

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH