Gut gemeint, aber in der Sache verfehlt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme lässt der Deutsche Richterbund kein gutes Haar an dem Vorstoß zur Einführung einer europäischen Sammelklage. Es gebe schlicht keinen Bedarf. Die Richter sehen auch Probleme bei der praktischen Durchführung.
Der Deutsche Richterbund (DRB) lehnt den Vorstoß der Europäischen Kommission zur Schaffung eines europaweiten kollekiven Rechtsschutzes ab. Die in Deutschland vorliegenden Instrumente seien zur Wahrung der Rechte von Verbrauchern völlig ausreichend. Dies gelte auch für den Fall, dass eine Vielzahl von Verbrauchern gleichzeitig betroffen sei. Darüber hinausgehende Interessen der Öffentlichkeit könnten von Aufsichtsbehörden und Verbraucherschutzverbänden durch vorbeugenden Rechtschutz ausreichend wahrgenommen werden.
Weiter heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zur EU-Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz in Europa (SEK[2011]173 endg.), dass auch die praktische Durchführung von Sammelklagen mit Beteiligten aus mehreren europäischen Ländern nur schwer mit dem Grundsatz des europäischen Verbraucherschutzrechts in Einklang zu bringen seien. Denn jeder Verbraucher habe schließlich den Anspruch, vor einem Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthalt, sprich Wohnort, verhandeln zu können.
mbr/LTO-Redaktion
Mehr im Internet:
Arbeitspapier der Europäischen Kommission zum kollektiven Rechtsschutz in Europa
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes
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DRB: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3095 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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