Matthias Jahn, Professor für Strafrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), ist zum wissenschaftlichen Sachverständigen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages zur Bewertung des "Anti-Doping-Gesetzes" bestellt worden.
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch durch seinen Sportausschuss und durch seinen Gesundheitsausschuss sein Einvernehmen mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Personalie erklärt. Dadurch wurde Jahn beauftragt, das "Anti-Doping-Gesetz" bis Ende Oktober 2012 umfassend zu evaluieren.
Jahn freut sich über die Wahl: "Das ist eine spannende, aber auch besonders herausfordernde Aufgabe. Sie erfordert jetzt erst einmal eine umfassende Bestandsaufnahme zur Dopingbekämpfung der vergangenen Jahre in der Bundesrepublik."
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport ("Anti-Doping-Gesetz") sanktioniert über Änderungen im Bundeskriminalamt- und Arzneimittelgesetz seit dem 1. November 2007 unter anderem auch den Besitz von Dopingmitteln im Sport in nicht geringer Menge – in besonders schweren Fällen droht es Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren an. Es sieht vor, dass die Anwendung der geänderten Vorschriften unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, vor dem 31. Oktober 2012 zu evaluieren ist. Die Bundesregierung, vertreten durch die beiden federführenden Ministerien, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit, hat erklärt, die Einzelheiten der Evaluierung des Gesetzes mit dem Sachverständigen abstimmen zu wollen.
tko/LTO-Redaktion
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Dopingmittel im Sport: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4369 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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