Die neue Bundesregierung verschärft den Migrationskurs. Die Zurückweisung von Asylbewerben an den Grenzen gilt dabei als politisch heikel, juristisch ist sie umstritten. Im ZDF reagierte Innenminister Dobrindt nun auf die Kritik.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verweist bei der Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze auf nationales Recht. "Es werden Menschen zurückgewiesen, die auch Asyl beantragen bei uns, weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen, dort nicht verfolgt sind", sagte der CSU-Politiker im ZDF-"Morgenmagazin". Deutschland sei von sichereren Drittstaaten umgeben. "Das ist unser nationales Recht. Das wenden wir an."
Dobrindt bezieht sich dabei auf Art. 72 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). "Das ist eine Ausnahmemöglichkeit, die man nutzen kann, wenn man sie für erforderlich hält, nationales Recht anzuwenden. Das ist das, was wir zurzeit tun." Demnach sind den Nationalstaaten Zurückweisungen an den Grenzen ausnahmsweise gestattet, wenn dies für "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" erforderlich ist.
Anweisung an die Bundespolizei löst Debatte aus
Die neue schwarz-rote Bundesregierung will stärker gegen irreguläre Migration vorgehen. Vor einer Woche hatte Dobrindt die Bundespolizei angewiesen, die Grenzen verschärft zu kontrollieren und auch Asylsuchende abzuweisen. Frauen mit Kleinkindern, Hochschwangere, schwer Erkrankte und andere erkennbar vulnerable Menschen sind davon aber ausgenommen.
Die Anweisung löste eine große Debatte aus, bei der vieles durcheinander geht. Prof. Dr. Daniel Thym erläutert die juristischen Hintergründe an dieser Stelle im Detail.
"Nationales Recht wird schlichtweg angewendet"
Auf die Frage, ob Deutschland mit seinem Vorgehen nationales Recht über europäisches Recht stelle, sagte der Minister: "Nein, nationales Recht wird schlichtweg angewendet, weil wir es für notwendig halten in dieser Situation". Die Nachfrage, ob damit auch die Dublin-III-Verordnung außer Kraft gesetzt werde, die festlegt, dass jeder Asylantrag inhaltlich geprüft werden muss, ließ Dobrindt unbeantwortet.
Auch vor Dobrindts Anweisung an die Bundespolizei wurde an der Grenze zu Österreich bereits kontrolliert, was jedenfalls in einem Fall rechtswidrig war. Am Dienstag wurde bekannt, dass dieses Urteil inzwischen rechtskräftig geworden ist, weshalb erneut Kritik an den Zurückweisungen aufbrandete, auf die der Minister am Mittwoch im ZDF reagierte.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Dobrindt verteidigt Zurückweisungen an deutschen Grenzen: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57193 (abgerufen am: 13.12.2025 )
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