Das Kleingedruckte im Vertrag bringt vielen Bürgern nachträglich Ärger - nun will sich der DJT der Sache annehmen. Der Verein wird bei seinem Treffen im September in München diskutieren, ob und wie das Verbraucherrecht reformiert werden muss. Dies gab DJT-Sprecher Martin Huff am Freitag in München bekannt.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Kleingedruckte, wie die Unternehmen es beim Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrags in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" festhalten müssen. "Ich lese sie nicht und verstehe sie auch in manchen Formulierungen nicht mehr", räumte dazu Huff ein, der selbst Anwalt ist.
In ihren Thesen zu dem Thema kritisieren zwei prominente Juristen die Überflutung mit Informationen. Das sei "kontraproduktiv", schreibt Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Und die Würzburger Rechtswissenschaftlerin Eva-Maria Kieninger kritisiert das "offensichtliche Versagen" der Informationspflichten, die die Unternehmen beachten müssen. In seinem Gutachten für den Deutschen Juristentag (DJT) mahnt der Bamberger Rechtsprofessor Hans-W. Micklitz an, das Verbraucherrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch auszugliedern. Der DJT wird über diese Vorschläge abstimmen und damit eine Empfehlung an die Bundesregierung aussprechen.
Neben dem Verbraucherrecht haben die Juristen noch ein weiteres strittiges Thema auf der Tagesordnung: die Bürgerbeteiligung. Nach Angaben Huffs neigen die Juristen zu der Auffassung, dass die Bürger bei Großprojekten früher und mit weniger bürokratischem Aufwand in die Planung eingebunden werden sollten. "Da gibt es die Tendenz, die Vorschriften deutlich zu vereinfachen zugunsten der Bürger."
Der 1860 gegründete DJT ist einer der ältesten deutschen Vereine. Dieses Mal findet das Treffen mit 2.500 bis 3.000 erwarteten Teilnehmern vom 18. bis 21. September in München statt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
DJT zum Verbraucherrecht: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6870 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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