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djt-Beschlüsse zum Zivilrecht: Weniger Kleingedrucktes, mehr Freiheit für Unternehmen

20.09.2012

Auf der Suche nach einem besseren Verbraucherrecht konnte sich Hans-W. Micklitz mit seiner Forderung nach einem neu zu schaffenden Verbrauchergesetzbuch nicht durchsetzen. Weniger Informationen für Verbraucher und weniger Regulierung zwischen Unternehmen, darüber waren sich aber alle einig.

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Die große Mehrheit der djt-Mitglieder stimmte gegen den Beschlussvorschlag der Abteilung Zivilrecht des Deutschen Juristentags, die bestehenden Vorschriften des Verbraucherrechts in ein sich sich geschlossenes, neu zu schaffendes Verbraucherrechtsgesetzbuch zu integrieren.

Die Zivilrechtler waren sich aber einig, dass das Leitbild des Verbraucherrechts stärker den verletzlichen und vertrauenden Verbraucher reflektieren muss.

Außerdem fordern die Juristen von Unternehmen knappe, verständliche und rechtzeitige Informationen. Musterbelehrungen sollen einem durchschnittlichen Verständnishorizont angepasst werden. Die umfassenden Informationspflichten für Unternehmen will der djt auf die Bereiche reduzieren, die für Verbraucherentscheidungen von zentraler Bedeutung sind.

Mehr Preistransparenz, mehr Preisvergleich

Für Internetkäufe fordert der Juristentag eine Anpassung der Sachmängelhaftung, beispielsweise müsse ein sofortiges Rücktrittsrecht gewährt werden. In Sachen Universaldienstleistungen, also solchen in den BereichenTelekommunikation, Energie, postalische Dienste, Transport und Zahlungsdienstleistungen, seien Verbraucher unter anderem durch vollständige Preistransparenz zu schützen. Außerdem sprachen sich die djt-Mitglieder mit großer Mehrheit für neutrale Preisvergleichssysteme aus, um den Anbieterwechsel erleichtern.

Kritisch zeigten sich die Juristen in der Diskussion um ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht. Der djt lehnt es ausdrücklich ab, Verbraucherverträge und Verträge zwischen Unternehmen auf europäischer Ebene zusammen zu regeln.

Vielmehr müsse das AGB-Recht dem unternehmerischen Rechtsverkehr und seinen Bedürfnissen angepasst werden. Starke Kritik übten die Zivilrechtler auch an den verbraucherschützenden EU-Richtlinien. Diese seien stark verbesserungsbedürftig, dafür müsse sich der deutsche Gesetzgeber einsetzen.

Wiebke Fröhlich

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Zitiervorschlag

djt-Beschlüsse zum Zivilrecht: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7137 (abgerufen am: 19.05.2026 )

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