Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 20:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/djt-beschluesse-zum-it-und-kommunikationsrecht-kein-recht-auf-freiheit-anonymitaet-oder-vergessen-im-netz
Fenster schließen
Artikel drucken
7136

djt-Beschlüsse zum IT- und Kommunikationsrecht: Kein Recht auf Freiheit, Anonymität und Vergessen im Netz

20.09.2012

Sehr konkrete Vorschläge aus München: Der Deutsche Juristentag will nur per Opt in Datenverarbeitung in Internet einwilligen, ein "Recht auf Vergessen" im Netz soll es nicht geben, Dienstebetreiber stören nicht per se und für die Ergebnisse von Suchen soll Google schon mal nicht haften.

Anzeige

Die Internetnutzung muss möglichst bald gezielt gesetzlich geregelt werden, denn eine Selbstregulierung durch Diensteanbieter und Betreiber funktioniert nicht, stellte die Fachabteilung IT- und Kommunikationsrecht des Deutschen Juristentags fest. Der Schutz des Persönlichkeitsrechts sowie die datenschutzgerechte Verwendung personenbezogener Angaben im Internet seien dringend sicherzustellen. Nur internationale Regelungen können ausreichend Schutz gewährleisten.

Die IT- und Kommunikationsrechtler begrüßen nicht nur die von der EU-Kommission angestrebte europäische Datenschutzverordnung, die anwendbar sein soll, sobald sich ein Angebot an Nutzer in europäischen Märkten wendet, unabhängig davon, ob der Diensteanbieter seinen Sitz in einem Drittstaat hat. Sie fordern vielmehr einen weltweiten Einsatz für globale Regelungen.

Kein Recht auf Freiheit oder Anonymität im Netz

Neue Vorschriften wollen die Juristen zukünftig zu einem vorab festzulegenden Datum vor dem Hintergrund der bei ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen sowie der technischen Entwicklung überprüfen.

Ein Grundrecht auf freie Internetnutzung soll es ebenso wenig geben wie eines auf Anonymität im Netz. Durch ein Pseudonym soll der Nutzer zumindest identifizierbar sein, fordern die Juristen.

Zwar heben sie die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung auch im Netz hervor, ein grundsätzliches Recht auf Vergessen mit der Folge, dass die Einwilligung in die Verarbeitung von Daten per se nach vier Jahren erlischt, lehnen sie aber ab. Einwilligungen sollen nur per ausdrücklichem opt in erteilt, aber jederzeit widerrufen werden können. Dabei soll die Widerrufsmöglichkeit aber abgewogen werden gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und daher begrenzt sein. Dienstebetreiber müssen nur auf Aufforderung löschen und nicht auf eine Löschung durch Dritte hinwirken.

Persönlichkeitsrechtsverletzung: Keine Haftung von Suchmaschinenbetreibern

Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen wollen die Juristen dem Betroffenen einen Auskunftsanspruch zur Benennung des Rechtsverletzers gewähren, Provider, Internetdienstebetreiber und andere Mediäre sollen auf Schadensersatz aber nur in Anspruch genommen werden können, wenn sie sich die Veröffentlichungen Dritter zueigen machen.

Betreiber reiner Suchmaschinen sollen für solche Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Suchmaschinen nicht haften, die von Suchergebnissen ausgelöst werden.

Zur Auto-Vervollständigung bei Eingabe in das Suchfeld wie der, die Ex-Bundespräsidentengattin Bettina Wulff wegen der Zusätze "Prostituierte" oder "Escort-Service" derzeit gerichtlich untersagen lassen will, beschlossen die IT-Rechtler am Donnerstag allerdings nichts.

Für Äußerungen auf Kommunikationsplattformen schlagen sie das "Notice-and-take-down"-Verfahren vor: Auf Meldung eines potentiell Verletzten wird zunächst der Äußernde zur Stellungnahme aufgefordert. Nimmt er nicht in gesetzter Frist Stellung, wird seine Äußerung entfernt; andernfalls findet die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Äußerndem und Verletztem statt. Anonyme Meinungsäußerungen werden umgehend entfernt.

Rr/pl

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

djt-Beschlüsse zum IT- und Kommunikationsrecht: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7136 (abgerufen am: 17.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Deutscher Juristentag (DJT)
    • Internet
    • Persönlichkeitsrecht
Handybildschirm mit verschiedenen Social-Media-Apps, darunter Tiktok, Instagram und Facebook 16.02.2026
Nachrichten

SPD und CDU debattieren über Jugendschutz:

Wie lässt sich die Social-Media-Nut­zung beschränken?

Nachdem die SPD einen entsprechenden Vorstoß gemacht hat, debattiert am Wochenende auch die CDU über mögliche Social-Media-Beschränkungen. Wie lässt sich so etwas sinnvoll regeln? Der Blick geht nach Australien.

Artikel lesen
Eine Computermaus vor einem zensierten Computerbildschirm 13.02.2026
Pornografie

VG Neustadt zu Porno-Verbot:

Sperren gegen Porno-Platt­formen rechts­widrig

Sperrverfügungen gegen Pornoplattformen aufgehoben: Das VG Neustadt verweist auf EU-Recht. Dieses sei gegenüber nationalen Regeln zum Jugendschutz vorrangig anwendbar. Zudem greife das Herkunftslandprinzip.

Artikel lesen
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Ankündigung mit Themen zu Rechtswissenschaften und entspanntem Lernen für Jurastudierende. 09.02.2026
Berufseinstieg

Jura-Karriere-Podcast:

Rechts­wis­sen­schaften gelassen stu­dieren

Vom ungeplanten Jurastudium bis zur Spezialisierung im Datenrecht: In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht spricht Sebastian Mauer über seinen Karriereweg und die Anforderungen moderner Datenschutz- und KI-Beratung.

Artikel lesen
Ein Mann in einem roten Weste erklärt, dass er freigesprochen wurde, während er nachdenklich aussieht. 07.02.2026
Persönlichkeitsrecht

"Ich bin freigesprochen", "Das Video ist nicht das Original":

Ofarims Aus­sagen fallen durch den Fak­ten­check

Tagelang behauptete Gil Ofarim im Dschungelcamp, nicht über sein Strafverfahren sprechen zu dürfen. Nun aber sprach er von Manipulation von Beweismaterial und behauptete freigesprochen worden zu sein. Seine Aussagen im Faktencheck.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Le­vera­ged Fi­nan­ce- und...

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Füh­rungs­kräf­te (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland , Düs­sel­dorf

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Di­gi­ta­li­sie­rung, Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Polizeipräsidium Heilbronn
Lei­tung des Re­fe­rats Per­so­nal (w/m/d)

Polizeipräsidium Heilbronn , Heil­b­ronn

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Unternehmerverband Frankfurt Rhein-Main e.V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (w/m/d) in Voll­zeit

Unternehmerverband Frankfurt Rhein-Main e.V. , Frank­furt am Main

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) im Steu­er­recht mit In­ter­es­se am...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH