Mehr Schutz für Mieter, Rechtssicherheit bei der Sterbehilfe, Bundeswehreinsätze im Inland und eine grundlegende Reform der Juristenausbildung: Der djt, dieses Jahr in Erfurt, fordert den Gesetzgeber in diversen Rechtsgebieten zum Handeln auf.
Vom Deutschen Juristentag (djt) sind üblicherweise keine Reaktionen auf tagesaktuelle Rechtsfragen zu erwarten. In den Eröffnungsreden oder Grußbotschaften der Politiker geht es zumeist um den – mal mehr, mal weniger – besorgniserregenden Zustand des Rechtsstaats im Allgemeinen und die überragende Bedeutung der juristischen Zunft für den Erhalt desselben im Besonderen. Der djt sei eben "kein Lobbyverband" und auch keine NGO, betonte djt-Präsident und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Prof. Dr. Henning Radtke in der Eröffnungskonferenz der diesjährigen Tagung. Man vertrete keine speziellen Interessen, sondern verstehe sich als "Dienstleister" für den Gesetzgeber, so Radtke, der den djt in Erfurt als Präsident letztmals leitete und in seinem Amt von der Zivilrechtlerin Prof. Beate Gsell abgelöst wird.
Dass Bewertungen zu aktuellen Gesetzesvorhaben in der Regel auf einem djt ausbleiben, liegt an dem besonderen Format der Fachtagung. Die Diskussionen in den sechs Abteilungen (Zivil- und Sozialrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Juristische Ausbildung), die am Ende regelmäßig in konkrete Beschlussempfehlungen an den Gesetzgeber münden, werden früh festgelegt. So entscheidet beispielsweise schon in diesem November der 24-köpfige Vorstand (die "Ständige Deputation") darüber, welche Rechtsfragen auf dem nächsten, dem 76. djt im September 2028 in Hannover, auf der Agenda stehen – auch auf die Gefahr hin, dass das Interesse an den ausgewählten Themen gut zwei Jahre später nachgelassen hat.
Richtiger Riecher bei der Themenfindung
Indes: Wie sich jetzt beim djt in Erfurt zeigte, können die Organisatoren bei der Themenfindung einen guten Riecher haben. Das in der Abteilung Zivil- und Sozialrecht ausgewählte Thema zum bezahlbaren Wohnen dominiert derzeit die Wahlkämpfe in der Republik. Die in der Abteilung Öffentliches Recht erörterten Fragen rund um hybride Bedrohungen und die Verteidigungsfähigkeit des Landes sind aktueller denn je. Ob unsere Rechtsordnung auf die Abwehr äußerer Bedrohungen ausreichend vorbereitet ist, geriet zuletzt nach dem Drohnen-Vorfall auf dem Leipziger Flughafen wieder verstärkt in den Fokus.
Aber auch die Themen der anderen Abteilungen konnten sich unter dem Aktualitätsaspekt auf dem djt sehen lassen. In der Strafrechtsabteilung beschäftigten sich die Expert:innen mit der rechtlichen Ausgestaltung des strafrechtlichen Lebensschutzes am Lebensende. Hintergrund: In einem Grundsatzurteil hatte das BVerfG im Februar 2020 klargestellt, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben hat. Dazu gehöre auch das Recht, dass man beim Suizid Hilfe in Anspruch nimmt. Das BVerfG monierte mit seiner Entscheidung das bis dahin geltende Verbot in § 217 Strafgesetzbuch (StGB), ohne aber zugleich weitere Vorgaben für ein Schutzkonzept zu machen. Dies überließ das Gericht dem Gesetzgeber – und weil der bisher nicht gehandelt hat, wurde es jetzt auf dem djt beraten.
Im Arbeitsrecht befassten sich die Fachjurist:innen mit der Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Digitalisierung, Internationalisierung und sozial-ökologische Transformation stellen an das Gesetz schon länger neue Herausforderungen. Dass bei der betrieblichen Mitbestimmung Modernisierungsbedarf besteht, wird inzwischen auch von Arbeitgeberseite kaum noch bezweifelt. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat man sich darauf verständigt, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln und dabei Themen adressiert, wie den Einsatz Künstlicher Intelligenz, die Qualifizierung von Beschäftigten, den Umgang mit Daten im Betrieb, die Nutzung digitaler Formate für Wahlen und Sitzungen von Betriebsräten sowie ein digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften in die Betriebe. Die sich darum drehenden Beschlüsse des djt dürften die Koalition in Berlin daher verstärkt interessieren.
Und dass eine Reform der juristischen Ausbildung, solange sie von der Politik nicht angepackt wird, immer ein aktuelles Thema ist, zeigte sich einmal mehr in Erfurt: Teilnehmende sprachen von einer fruchtbaren Diskussion auf dem djt. Die entsprechende Abteilung forderte schließlich auch nichts weniger als grundlegende Verbesserungen, um die Attraktivität des Jurastudiums zu steigern, um damit nicht zuletzt auch dem drohenden Personalmangel in den volljuristischen Berufen entgegenzuwirken. Mit den Beschlüssen von Erfurt könnte sich hier der Druck auf den Gesetzgeber und die Landesjustizminister erhöhen.
Hier eine Auswahl der bedeutendsten Beschlüsse des 75. djt:
Zivil- und Sozialrechtler für mehr Mieterschutz
In der Diskussion um eine Mietrechtsreform setzten sich die Professoren Dr. Markus Artz und Dr. Arnold Lehmann-Richter mit ihren in Form eines Gutachtens "Wohnen für Alle" eingebrachten Vorschlägen in vielen Punkten durch. Überhöhte Mieten sollen strenger sanktioniert, das geltende Vergleichsmieten- und Mietspiegelsystem beibehalten, aber durch ein umfassendes Mietenregister ergänzt werden.
Der djt beschloss die von den Gutachtern empfohlene Sozialvermietungspflicht in Form eines landesrechtlichen Wohnraumversorgungsgesetzes. Profitieren könnten davon alle Personen, die die Marktmiete für Wohnraum angemessener Größe nicht in zumutbarer Weise bestreiten können.
Weiter schlägt der djt vor, die für Kurzmietverträge geltende Vorschrift des § 549 Abs. 2. Nr.1 Bürgerliches Gesetzbuch zu streichen. Damit würde künftig auch bei Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch die Mietpreisbremse gelten.
Beschlossen wurde in Erfurt auch, noch wirksamer als es das Bundesjustizministerium in seinem Gesetzentwurf vorschlägt, gegen überteuerte Mieten bei möbliertem Wohnraum vorzugehen. Der djt fordert hier ein "Möbelkündigungsrecht" des Mieters. Dann könnte ein Mietvertrag nur hinsichtlich des Mobiliars mit der Folge gekündigt werden, dass sich die Miete in angemessenem Verhältnis reduzierte. Weitere Beschlüsse betreffen die Untermiete: Hier soll es nicht mehr erlaubt sein, vom Untermieter mehr Miete zu verlangen als der Hauptmieter zahlt.
Erhebliche Einschränkungen kommen nach den djt-Vorstellungen auch auf Vermieter bei der Ausübung ihres Kündigungsrechts zu: So soll eine ordentliche Kündigung des Vermieters nur noch dann wirksam sein, wenn sein Interesse das Interesse des Mieters am Gebrauch überwiegt.
Schutzkonzept für selbstbestimmtes Sterben gefordert
In der strafrechtlichen Abteilung sprachen sich die Expert:innen für gesetzliche Klarstellungen zum Lebensschutz am Lebensende aus. Die Mehrheit befürwortete, Behandlungsabbruch, Behandlungsverzicht sowie ärztlich begleitetes Sterbefasten ausdrücklich zu erlauben, wenn dies dem Patientenwillen entspricht – ebenso die schmerzlindernde Medikamentengabe, selbst wenn sie den Tod beschleunigt.
Bei der Suizidhilfe sprach sich die Abteilung gegen eine vollständige Streichung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) aus, votierte aber für punktuelle Ausnahmen – etwa wenn körperlich schwer erkrankte Menschen die Tat nicht selbst vollziehen können oder ein Suizidbegleiter einen drohend scheiternden, freiverantwortlichen Suizid zu Ende führt. Ebenso Zustimmung fand ein "prozedurales Schutzkonzept" mit dokumentierter ärztlicher Beratung, Aufklärung und Begutachtung. Auch eine behördliche Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen und Bußgelder bei Verstößen gegen das Schutzkonzept hält die Mehrheit des djt für eine gute Idee.
Mehrere weitergehende Anträge – etwa auf verpflichtende mehrfache Beratungsgespräche oder ein eigenständiges Sterbebegleitungsgesetz – fanden dagegen keine Mehrheit. Auch die Forderung, wonach bei Minderjährigen niemals von einem "freiverantwortlichen" Selbstmord ausgegangen werden dürfe, fand – wenn auch relativ knapp – keine Zustimmung.
Nicht nur Wehrpflicht bei Bedarf, sondern auch Zivilschutzpflicht
In der Abteilung Öffentliches Recht berieten die Expert:innen, wie das Grundgesetz (GG) und weitere Gesetze angepasst werden sollten, damit Deutschland besser auf aktuelle Gefährdungsszenarien vorbereitet ist. Einig war man sich auf dem djt, dass die Systematik des GG zur Abwehr äußerer Bedrohungen im Spannungs-, Bündnis-, Zustimmungs- und Verteidigungsfall nach Art. 80a, 115a GG im Hinblick auf hybride Bedrohungen keinerlei Ergänzungen bedürfe. Gleichwohl brauche es aber zur Anpassung an die aktuelle Gefährdungslage diverse Verfassungsänderungen.
In jedem Fall sollte der Gesetzgeber zusätzlich zu der bereits geltenden Wehrpflicht im Bedarfsfall eine Zivilschutzpflicht, also eine Pflicht zum Dienst in einem Zivilschutzverband, vorsehen, was Art. 12a Abs. 1 GG schon heute ermöglicht. Diese Pflicht sollte unterschiedslos für Frauen und Männer gelten.
Weiter soll im GG ein für Männer und für Frauen verpflichtendes "Jahr für die Gesellschaft" eingeführt werden. Es kann in verschiedenen Bereichen abgeleistet werden, etwa bei der Bundeswehr, in sozialen Einrichtungen, bei Blaulichtorganisationen, im Umweltschutz oder in Kultur und politischer Bildung.
Bundeswehreinsatz im Inland ausweiten
Empfohlen wird zudem eine Erweiterung der durch Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GG eröffneten Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inland. Diese soll künftig auch in besonders bedeutenden Fällen der Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, die ohne Unterstützung der Streitkräfte nicht bewältigt werden können, Amtshilfe leisten dürfen. Denkbare Anwendungsfälle seien vor allem die Drohnenabwehr und der Schutz maritimer Kritischer Infrastruktur.
Weiter soll die Bundeswehr künftig von erheblichen gesetzlichen Erleichterungen profitieren können: Es brauche einen Abwägungsvorrang zugunsten der Belange der Verteidigung. So sollten laut einem djt-Beschluss künftig Ausnahmen von geltenden Gesetzesanforderungen für die Bundeswehr geschaffen werden – "wenn ansonsten die Stärkung der militärischen und zivilen Resilienz nicht zu erreichen ist". Heißt: Unter anderem im Umweltrecht, beim Datenschutz oder auch in puncto Arbeitszeiten soll es künftig Ausnahmeregelungen für die Bundeswehr geben.
Schließlich empfahl der djt, dass der Gesetzgeber das gesamte Recht der zivilen Verteidigung in einem einheitlichen Gesetz regelt. Das neue Regelwerk müsse sowohl die noch aus dem Kalten Krieg stammenden Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze als auch das Recht des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe zusammenführen. Dabei sollte die Anwendbarkeit einzelner Eingriffsermächtigungen der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze "nach Maßgabe eines mit einfacher Mehrheit zu fassenden Parlamentsbeschlusses auch auf den sogenannten Vorfeldbereich" erstreckt werden.
Reform der Mitbestimmung bei technischer Überwachung
Im Arbeitsrecht empfahl die Abteilung nach kontroversen Diskussionen eine maßvolle Weiterentwicklung des Betriebsverfassungsrechts. Die Expert:innen bekannten sich mit großer Mehrheit zur betrieblichen Mitbestimmung in vertrauensvoller Zusammenarbeit. Außerdem sprach sie sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien und Betriebspartner zu erweitern und die gerichtliche Kontrolle zu reduzieren.
Am kontroversesten diskutiert wurde die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zur technischen Überwachung. Die Vorschrift müsse "grundlegend neu" konzipiert werden, so der Beschluss. Die Abteilung folgte mit deutlicher Mehrheit der von der Gutachterin Professorin Claudia Schubert (Universität Hamburg) vorgeschlagenen Neufassung. Nach dieser soll der Betriebsrat nicht mehr nur wie bisher bei der Einführung und Änderung von erheblichen Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern auch bei der "Einführung und Änderung von Beobachtungs- und Entscheidungssystemen im Sinne der EU-Plattformarbeitsrichtlinie und der Einführung und Änderung von Personalinformationssystemen, die über die gesetzlich vorgegebenen Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers hinausgehen", mitbestimmen.
Ferner stimmte die Abteilung für mehr Rechtssicherheit für die Arbeit der Betriebspartner. Die djt-Abteilung hat beschlossen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren zu befristen. Der zunehmenden Internationalisierung der Arbeitsbeziehungen soll dadurch Rechnung getragen werden, dass bei Unternehmen und Konzernen mit Sitz im Ausland ein Vertreter für inländische Betriebe benannt werden muss.
Abgelehnt hat die Abteilung indes den Wunsch nach mehr Digitalisierung bei der Betriebsratsarbeit. Der Vorschlag, Sitzungen und Beschlüsse nach entsprechender Willensbildung im betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsorgan ausschließlich in digitaler Form statt statt in Präsenz vornehmen zu können, fand keine Mehrheit.
Zeitnahe Reform der juristischen Ausbildung
Mit großer Mehrheit hat sich die Abteilung Juristische Ausbildung des djt für eine grundlegende und zeitnahe Reform der juristischen Ausbildung ausgesprochen. Die Reform solle wissenschaftlich fundiert erfolgen und zugleich die Attraktivität des Jurastudiums steigern, um dem drohenden Personalmangel in den volljuristischen Berufen entgegenzuwirken.
Unter anderem votierten die Teilnehmenden dafür, die Stoffkataloge und den Prüfungsstoff erheblich "auf das Minimum" zu reduzieren und das Studium stärker an praktischen und methodischen Kompetenzen wie Rechtsanwendung, juristischer Argumentation und kritischer Reflexionsfähigkeit auszurichten. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sollen künftig fester Bestandteil der Pflichtfächer werden.
Zudem sprach sich die Abteilung für ein neues Prüfungsformat aus, das die Fähigkeit zur kritischen Überprüfung KI-gestützter Rechtsgutachten testet und absichert. Ein verpflichtendes, benotetes sechsmonatiges Praxissemester lehnte die Versammlung ebenso deutlich ab wie eine bundesweite Vereinheitlichung der Schwerpunktbereiche und eine Modularisierung des Studiums nach europäischen Akkreditierungsstandards. Auch eine grundlegende Neustrukturierung des Referendariats mit festen Pflicht- und Wahlstationen fand keine Mehrheit.
Zur Verbesserung der Qualität und Fairness bei den Staatsprüfungen sprach sich der djt weiter für eine anonymisierte Korrektur sämtlicher schriftlicher Prüfungen, eine verdeckte beziehungsweise doppelblinde Zweitkorrektur, divers besetzte Prüfungskommissionen sowie elektronische Klausuren aus. Zudem sollen die Aufgabentexte in beiden Staatsexamina spürbar gekürzt und Hilfsmittel wie Kommentare digital bereitgestellt werden.
Absage an große Konzernrechtsreform
In der Abteilung Wirtschaftsrecht hat sich der djt gegen eine umfassende Neukodifikation des Konzernrechts ausgesprochen. Die Expert:innen votierten stattdessen für punktuelle Anpassungen des bestehenden Aktienkonzernrechts sowie gezielte Klarstellungen im GmbH-Konzernrecht. Eine Abschaffung des kodifizierten Aktienkonzernrechts lehnten die Teilnehmer ebenso ab wie die Einführung von Soft Law als eigenständige Rechtsquelle im Konzern.
Zur Stärkung des Außenseiterschutzes im faktischen Konzern soll der Abhängigkeitsbericht nach § 312 Aktiengesetz zentrales Schutzinstrument bleiben. Für seine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht votierte die Versammlung nur knapp. Ein allgemeines Weisungsrecht herrschender Unternehmen gegenüber hundertprozentigen Tochter-Aktiengesellschaften fand ebenso keine Mehrheit wie die Einführung einer "Gruppeninteresse"-Kategorie im Aktienrecht.
Im Vertragskonzernrecht sprach sich der Juristentag für mehr Flexibilität aus: Das Spruchverfahren soll beschleunigt und auf GmbH-Fälle sowie Bewertungsrügen von Obergesellschaftsanteilseignern ausgeweitet werden. Bei Mehrheitsbeteiligungen ab 90 Prozent soll künftig auf einen Hauptversammlungsbeschluss zum Unternehmensvertrag verzichtet werden können. Zudem votierten die Jurist:innen für zusätzliche außerordentliche Kündigungsgründe bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen.
Der 75. Deutsche Juristentag fand nach 18 Jahren zum zweiten Mal in Erfurt statt. Vom 16. bis 18.09.2026 diskutierten rund 2.000 Teilnehmende im Messe- und Kongresszentrum Erfurt. Die gesammelten Beschlüsse des 75.djt finden Sie hier. Der nächste Juristentag findet im September 2028 in Hannover statt.
Beschlüsse des 75. Deutschen Juristentags: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60918 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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