Im Rahmen der Spitzel-Affäre um türkische Imame hatte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck der Bundesanwaltschaft per Mail einen Hinweis geschickt, die Nachricht ging aber verloren. Berlin bestellte daher Bundesgeneralanwalt Peter Frank ein.
Die Affäre um die mutmaßliche Bespitzelung von Gläubigen durch Prediger des Islamverbandes Ditib hat Folgen für die Bundesanwaltschaft. "Generalbundesanwalt Peter Frank hat von uns den Auftrag erhalten, ein konkretes Konzept zu erstellen, damit sich so etwas nicht wiederholt", hieß es aus dem Bundesjustizministerium (BMJV).
Im Februar war in der Poststelle der Bundesanwaltschaft eine Mail des Grünen-Abgeordneten Volker Beck gelöscht worden. Der hatte in seiner Nachricht auf einen Besuch des Leiters der Abteilung für Auslandsbeziehungen der türkischen Religionsbehörde Diyanet, Halife Keskin, in Köln hingewiesen.
Diyanet wiederum soll Imamen des Islamverbandes Ditib den Auftrag gegeben haben, in deutschen Moscheen Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung zu sammeln. Weil die Hinweise innerhalb der deutschen Behörde aber nicht weitergeleitet wurden, reiste Keskin wieder unbehelligt aus – ohne zu den Vorwürfen befragt zu werden.
Frank soll für "organisatorische Konsequenzen" sorgen
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank wurde wegen der Vorkommnisse nach Berlin bestellt. Die Staatssekretärin im BMJV, Christiane Wirtz, sprach mit ihm über den Vorfall.
Laut Spiegel online habe das Ministerium den Generalbundesanwalt gebeten, den Vorkommnissen nachzugehen und für organisatorische Konsequenzen zu sorgen. Zudem seien die Vorgänge "Gegenstand dienstrechtlicher beziehungsweise gegebenenfalls auch disziplinarischer Überprüfungen", wie der Parlamentarische Staatssekretär im BMJV Christian Lange (SPD) erklärte.
Eine Reaktion aus Karlsruhe, wo der Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof ansässig ist, folgte schnell: Die Löschung sei "ein Versehen" gewesen, teilte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke Köhler, mit. Frank habe inzwischen "die Arbeitsabläufe in der betroffenen Organisationseinheit entsprechend optimiert". Die Löschung der Mail habe zudem keine Auswirkungen auf die Ermittlungstätigkeit gehabt.
Die vom Generalbundesanwalt in der Spitzel-Affäre beantragten Haftbefehle gegen sechs Beschuldigte waren vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) abgelehnt worden. Keskin soll die Imame in einem Schreiben aufgefordert haben, Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung in Deutschland zu liefern. Er selbst soll in dem Ermittlungsverfahren aber nicht auf der Liste der Verdächtigen stehen.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Verlorene Mail in Ditib-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22486 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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