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Diskussion über Rückkehrregelungen: Faeser befür­wortet Erkun­dungs­reisen syri­scher Flücht­linge

13.01.2025

Syrien

Die Bundesregierung überlegt, syrischen Geflüchteten eine Erkundungsreise in ihr Herkunftsland zu ermöglichen. picture alliance / Sipa USA | Elisa Gestri

Bundesinnenministerin Nancy Faeser schlägt vor, Geflüchteten aus Syrien eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland zu ermöglichen, um sich ein Bild von der Lage machen zu können. Ihren Schutzstatus in Deutschland soll das nicht beeinflussen.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hält es für sinnvoll, syrischen Geflüchteten eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland zu gestatten, die keine Auswirkungen auf ihren Schutzstatus in Deutschland haben soll. "Es ermöglicht erst dann eine freiwillige Rückkehr nach Syrien, wenn sich Menschen auch ein Bild machen können, ob Häuser noch stehen, ob Familienangehörige zum Teil noch leben, zu denen vielleicht lange kein Kontakt mehr bestand und ob sie in ihrer Heimat wirklich sicher sind", sagte Ministeriumssprecher Maximilian Kall in Berlin.

Wenn Schutzberechtigte in ihre Herkunftsländer reisen, gilt grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr vorliegen, § 73 Abs. 7 S. 1 Asylgesetz (AsylG). Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise "sittlich zwingend geboten ist" – etwa bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus, § 73 Abs. 7 S. 2 AsylG. Davon soll hier eine Ausnahme gemacht werden.

Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad müsse Flüchtlingen die Gelegenheit gegeben werden, vor Ort zu erkunden, ob sich für sie eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit eröffne, so Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums ist für diese Ausnahmegenehmigung keine Gesetzesänderung notwendig.

Ministerium sucht pragmatische Lösung

Das Innenministerium prüfe daher gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "pragmatische Wege", damit Menschen, die einmal schauen wollten, wie die Bedingungen vor Ort sind, nach Deutschland zurückkommen könnten und durch die Reise nicht den Schutzstatus abgesprochen bekämen, sagte Kall. Auf Nachfrage erklärte er, bei den Überlegungen für eine Sonderregelung gehe es um eine einmalige Reise nach Syrien.

Ende Oktober hielten sich nach Auskunft des Bundesinnenministeriums laut Ausländerzentralregister knapp 975.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland auf. Der Großteil von ihnen sind Menschen, die als Asylsuchende ins Land kamen.

Bayerns Innenminister Herrmann: Vorschlag ist abenteuerlich

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete Faesers Vorschlag als “abenteuerlich”: “Die Entscheidung, ob die veränderten Verhältnisse in Syrien zu einem Widerruf des Schutzstatus führen, muss bei den deutschen Behörden verbleiben. Bundesinnen- und Bundesaußenministerin vermitteln aber den Eindruck, als könnten dann Syrerinnen und Syrer selbst entscheiden, ob es ihnen daheim noch gefällt oder nicht. Da wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet”, sagte er der dpa in München.

Wie sich die rechtliche Lage für die Menschen, die vor dem Terrorregime aus Syrien nach Deutschland geflüchtet waren, aktuell darstellt, hat LTO hier ausführlich berichtet.

dpa/eh/LTO-Redaktion

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Diskussion über Rückkehrregelungen: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56317 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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