Direkte Demokratie: Bür­ger­be­gehren in NRW werden ver­ein­facht

09.12.2011

Am Donnerstag beschloss der Landtag in Nordrhein-Westfalen eine Gesetzesänderung, welche die Anforderungen an kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide senkt. Künftig wird das erforderliche Zustimmungsquorum für ein erfolgreiches Begehren nach Größe der Gemeinde gestaffelt.

Der Landtag in Düsseldorf verabschiedete eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken. Vorgesehen ist, die Anforderungen an ein erfolgreiches Bürgerbegehren mit der Größe der Gemeinde zu verknüpfen. Bei Städten mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern muss ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent, bei mehr als 100 000 Einwohnern von zehn Prozent erreicht werden.

Bisher sah § 26 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) NRW vor, dass mindestens eine Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten für den Erfolg eines Bürgerbegehren oder Bürgerentscheides nötig ist. Durch die Änderung erhofft sich Innenminister Ralf Jäger (SPD) eine Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.

In Nordrhein-Westfalen haben die Bürger seit 1994 das Recht, in vielen kommunalen Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses und ist für die Gemeinde verbindlich. Das neue Gesetz weitet die Bürgerbeteiligung auch auf Bauplanungsverfahren aus. Zudem werden Bürgerbegehren künftig nicht mehr an unzureichenden Kostendeckungsvorschlägen scheitern. Die Kommunalverwaltung soll eine Kostenschätzung liefern.

Mit Material von dpa.

asc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Direkte Demokratie: Bürgerbegehren in NRW werden vereinfacht . In: Legal Tribune Online, 09.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5061/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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