Gesetzentwurf des BMJ: Digi­tale Ver­öf­f­ent­li­chung von Gesetzen geplant

01.04.2022

Bisher werden Gesetze standardmäßig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - das soll sich ändern. Die Bundesregierung plant eine umfassende Digitalisierung.

Die Bundesregierung plant einem Medienbericht zufolge, Gesetze künftig digital zu veröffentlichen. Dies solle die bisher notwendige gedruckte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt überflüssig machen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ). Dieser ging demnach am gestrigen Donnerstag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem RND: "Wir machen den Rechtsstaat digitaler. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt." Das schaffe Transparenz und erleichtere auch Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern die alltägliche Arbeit. Nicht zuletzt spare die elektronische Verkündung Ressourcen. Das Gesetz soll demnach ab 2023 gelten und die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet regeln.

Gesetze in Deutschland treten nach ihrer Verabschiedung erst in Kraft, wenn sie auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden (Art. 82 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz).

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf des BMJ: Digitale Veröffentlichung von Gesetzen geplant . In: Legal Tribune Online, 01.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48013/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen