Neues Europäisches Justizportal: Grenz­über­schrei­tend Schul­den eintrei­ben

03.07.2015

Kommt es zu Problemen bei Käufen im Internet, kann sich ein Schuldner im Ausland immer noch sicher fühlen. Das soll anders werden. Die Änderungen könnten auch Autofahrer betreffen, die sich im Ausland ein "Knöllchen" einfangen.

Forderungen bis 2.000 Euro können in wenigen Wochen in sechs europäischen Ländern grenzüberschreitend digital eingetrieben werden. Das hat der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Donnerstag angekündigt. Die Online-Formulare seien bereits verfügbar. Am Europäischen Justizportal (www.ejustice.eu) beteiligen sich neben Deutschland zunächst auch Tschechien, Polen, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Bis Ende 2016 sollen sich 24 Staaten an dem Verfahren teilnehmen. Nordrhein-Westfalen (NRW) ist federführend für die Bundesländer am Europäischen Justizportal beteiligt.

Für das digitale Verfahren ist in Deutschland der neue Personalausweis mit der Funktion der E-Signatur Voraussetzung. Das EU-finanzierte Projekt sieht vor, dass Forderungen wie beim deutschen elektronischen Mahnverfahren nun auch international zeit- und kostensparend geltend gemacht werden können.

Durch den Internethandel sind internationale Zahlungs- und Vollstreckungsprobleme längst bei den Verbrauchern angekommen - oft ohne dass man es merkt, wenn zum Beispiel Handelsplattformen oder Zahlungsabwickler im Ausland sitzen. Das Eintreiben ausstehender Beträge lohnt bei im Ausland sitzenden Schuldnern oft den Aufwand nicht - besonders, wenn die Summen nicht sehr hoch sind.

"Knöllchen" aus den Niederlanden

Im kommenden Jahr soll es - wie allerdings bereits mehrfach angekündigt - auch ausländischen Falschparkern an die Geldbörse gehen. Bislang mussten diese nicht damit rechnen, dass die Geldsummen von im Ausland verursachten "Knöllchen" staatenübergreifend eingetrieben werden. Die Schonfrist gehe nun aber zuende.

Allein aus den Niederlanden seien rund 5.000 Forderungen pro Monat an Bürger in Nordrhein-Westfalen zu erwarten. Umgekehrt könnten die deutschen Kommunen dann auch niederländische Falschparker belangen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Neues Europäisches Justizportal: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16085 (abgerufen am: 07.12.2024 )

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