Bundesjustizministerin zu digitaler Gewalt: Mit neuen Straf­tat­be­ständen gegen Deep­fakes

von Hasso Suliak

20.03.2026

Nach den Vorwürfen von Collien Fernandes gegenüber Christian Ulmen meldet sich auch Bundesjustizministerin Hubig (SPD) zu Wort. Strafbarkeitslücken im Fall von "digitaler Gewalt" sollen geschlossen werden. Ein Gesetzentwurf ist fast fertig.

Italien hatte vergangenen September die Steilvorlage geliefert: Der Mittelmeerstaat ist das erste europäische Land, das die Verbreitung gefälschter Aufnahmen, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. In das italienische Strafgesetzbuch wurde hierzu der Tatbestand der "unrechtmäßigen Verbreitung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten" eingeführt. Der "hinterlistige Einsatz von KI" soll dabei als strafverschärfender Umstand gewertet werden. 

Dass Italien hier Vorreiter ist, hat auch damit zu tun, dass Ministerpräsidentin Giorgia Meloni selbst Opfer sogenannter Deepfakes geworden. Eine Pornoplattform hatte manipulierte Aufnahmen von ihr veröffentlicht.

Von Medien auf die Causa Fernandes/Ulmen angesprochen, bekräftigt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass sie beim Thema "digitale Gewalt" akuten Handlungsbedarf in Deutschland sieht, ohne zum Fall selbst Stellung zu nehmen. Angebahnt hatten sich die Gesetzesverschärfungen schon vor Monaten. LTO hatte seinerzeit darüber berichtet.

Gesetzentwurf fast fertig in der Schublade

Der Spiegel hatte zuerst über Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegenüber ihrem früheren Partner und Ehemann, dem Schauspieler Christian Ulmen, im Zusammenhang mit digitaler Gewalt berichtet. Fernandes beschuldigte Ulmen, ein von ihr jahrelang gesuchter Täter zu sein. Diverse Medien, unter anderem die FAZ berichten ausführlich. Laut seinem Anwalt  würden “unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung” verbreitet. Welche das sein sollen, ist bislang nicht bekannt.

Hubig nimmt diesen Fall nun nach Anfrage zum Anlass, um auf einen Gesetzentwurf hinzuweisen, der nach LTO-Informationen im Ministerium nahezu fertig in der Schublade liegt und in Kürze der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Dabei geht es um das Schließen von vermeintlichen Schutzlücken im Zusammenhang mit digitaler Gewalt. In einem Interview mit dem Spiegel kündigte Hubig an, es für Betroffene leichter zu machen, gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte im Netz vorzugehen. "Außerdem müssen wir Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt schließen. Daher will ich im Frühjahr ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen", so die Ministerin. Damit wolle sie "ein Signal setzen und Grenzen aufzeigen".

In der vergangenen Wahlperiode hatte das damals vom FDP-Mann Marco Buschmann geführte Ministerium allerdings erhebliche Zweifel, ob das deutsche Strafrecht im Zusammenhang mit KI-basierten Deepfakes und entsprechenden Persönlichkeitsverletzungen überhaupt Schutzlücken aufweist. So würden die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte mittels KI-Bildern die §§ 184b, 184c StGB abdecken, auch eine Strafbarkeit nach § 184b, 184c StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) oder nach § 187 StGB (Verleumdung) käme in Betracht. Weiterhin erfasse § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bereits die Strafbarkeit für die Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung. Und auch das Urheberrecht finde in §§ 106, 108 eine Regelung für urheberrechtlich geschützte Inhalte als Ausgangsmaterial. Ebenso könne die Strafvorschrift des § 42 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sein.

Vorbild Bundesratsinitiative?

Unter Druck gesetzt und zu dieser fachlichen Einschätzung verleitet hatte das BMJV seinerzeit der Bundesrat. Dieser hatte kurz vor Ende der vergangenen Wahlperiode eine speziell auf KI ausgerichtete Strafnorm angeregt: Nach dem Willen der Länderkammer soll ein neuer § 201b Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt werden. Strafbar macht sich danach derjenige, "wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, indem er eine mit computertechnischen Mitteln hergestellte oder veränderte Bild- oder Tonaufnahme, die den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Wiedergabe des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht." Strafmaß im Falle der Veröffentlichung: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Nicht strafbar soll dagegen die Verbreitung von Deepfakes laut Vorschlag des Bundesrates dann sein, wenn dies in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgt. Dazu zählen Interessen der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung, der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnliche Zwecke. Den identischen Gesetzentwurf hat der Bundesrat nun auch in dieser Wahlperiode dem Bundestag zugeleitet.

Änderungen in § 184k und ein neuer §201b StGB

Nach LTO-Informationen dürfte Hubig die Länderinitiative nun aufgreifen und ebenfalls einen neuen Straftatbestand § 201b StGB vorschlagen, der speziell die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch KI unter Strafe stellt. 

Eine weitere Änderung dürfte im Bereich des § 184k StGB erfolgen. Danach macht sich seit 2021 strafbar, wer Frauen heimlich unter einen Rock oder in einen Ausschnitt fotografiert. Das sogenannte Upskirting wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet. Das BMJV plant hier offenbar eine Ausweitung der Vorschrift, auch um die sogenannten Sauna-Fälle einzubeziehen. Der Hintergrund: Wer heimlich mit seinem Mobiltelefon nackte Menschen in einer Sauna filmt, macht sich nach der Rechtsprechung nicht strafbar – auch wenn per Hausordnung die Handynutzung dort verboten ist. LTO hatte auch hierzu ausführlich berichtet.

Union macht Druck auf Hubig

Insbesondere beim Thema Deepfakes und KI wird Hubig schon länger auch vom Koalitionspartner gedrängt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

"Wer täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Audios ohne Einwilligung der Betroffenen verbreitet, trifft heute oft nur auf schwer passende Auffangtatbestände", erläuterte kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings im Gespräch mit LTO. "Das Strafrecht und das Kunsturheberrecht helfen in Teilen, greifen aber nicht zuverlässig bei synthetischen Inhalten, insbesondere nicht bei massenhafter Online-Verbreitung, sexualisierten Deepfakes oder manipulativen Wahlkampf-Clips," so der Rechtspolitiker.

Krings zufolge muss sich Deutschland Italien zum Vorbild nehmen: "Italien zeigt mit der Einführung der Strafbarkeit, wie es gehen kann. Deutschland sollte diese Richtung einschlagen und die strafrechtliche Schutzlücke schließen."

Anwaltsverbände skeptisch

Gespannt sein darf man nun auf die konkrete rechtliche Ausgestaltung der neuen Vorschriften durch das BMJV. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte seinerzeit einen neuen § 201b StGB abgelehnt. Anstelle eines neuen Paragrafen schlug die BRAK in ihrer Stellungnahme zur Initiative des Bundesrates eine Ergänzung des bestehenden § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) vor. Die Strafbarkeitsschwelle sollte höher gehängt werden. Die Verbreitung von wirklichkeitsgetreuen KI-Bildern solle nur dann strafbar sein, soweit dieser Inhalt geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person "erheblich" zu schaden. 

Der Deutsche Anwaltverein lehnte die Einführung neuer Strafvorschriften ebenfalls ab. Dass es speziell bei den Deepfakes Strafbarkeitslücken gibt, die geschlossen werden müssen, müsse bezweifelt werden, sagte DAV-Vorstandsmitglied Niko Härting im Gespräch mit LTO.

Grüne legen Gesetzentwurf vor

Unterdessen kündigten die Grünen an, bereits kommende Woche einen eigenen "Gesetzentwurf zur bildbasierten sexualisierten Gewalt" in den Bundestag einzubringen. "In Deutschland gibt es nach wie vor große Lücken im Strafrecht. Sexuelle Aufnahmen, die gegen den Willen der abgebildeten Personen gemacht werden, müssen verboten werden. Dazu zählt auch die Verbreitung von nicht einvernehmlichen KI-generierten pornografischen Inhalten", erklärte Dr. Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für das Strafrecht in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegenüber LTO

Bundesjustizministerin Hubig, so die Abgeordnete, gerate in Gefahr, zur Ankündigungsministerin zu werden, wenn sie nicht bald konkrete Gesetzentwürfe durch das Parlament bringe. "Die Bundesregierung muss sexualisierte Gewalt endlich ernst nehmen und sie so behandeln wie andere akute Krisen." Im Bundestag beraten wird das Thema entweder am Donnerstag oder Freitag. 
 

Zitiervorschlag

Bundesjustizministerin zu digitaler Gewalt: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59568 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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