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Gegen Dieselfahrverbote: NRW zieht in die nächste Instanz

20.07.2018

Verkehrszeichen: Dieselfahrverbot

© Riko Best-stock.adobe.com

Anfang Juli forderte das VG Aachen die Bezirksregierung Köln auf, Diesel-Fahrverbote zu erlassen, wenn sich keine Alternativen finden ließen. Dem will sich das Land NRW nicht beugen und hat nun Berufung eingelegt. 

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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen (VG) war eindeutig: Entweder die Bezirksregierung Köln legt Luftreinhaltepläne vor, die sicherstellen, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte im Stadtgebiet schnellstmöglich eingehalten werden. Oder bis zum 1. Januar 2019 muss ein Gesetz in Kraft treten, welches ein Diesel-Fahrverbot vorsieht.

Das VG schloss sich damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an, welches Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erachtete, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe. Das Land NRW nutzt nun jedoch die vom VG zugelassene Berufung. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz zum Oberverwaltungsgericht Münster (OVG).

Die hoch kontrovers diskutierten Fahrverbote will man in NRW um jeden Preis vermeiden. Deshalb arbeiten die Bezirksregierungen derzeit intensiv an der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne. Die Vorgaben des BVerwG würden dabei vollumfänglich berücksichtigt, heißt es. Ziel ist es, dass Anfang 2019 Luftreinhaltepläne in Kraft treten, die den Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz gleichermaßen gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid sicherstellen. Dies betrifft insbesondere die im November 2015 beklagten Luftreinhaltepläne für die Kommunen Aachen, Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln.

tik/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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Gegen Dieselfahrverbote: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29903 (abgerufen am: 11.03.2026 )

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