Der Fußball-Drittligist Preußen Münster muss wegen wiederholtem unsportlichem Verhalten seiner Fans 10.000 Euro Geldstrafe zahlen. Dieses Sportgerichtsurteil gab der DFB am Freitag in Frankfurt am Main bekannt.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußballbundes (DFB) hatte den Verein angeklagt, weil dessen Anhänger in "sechs rechtlich selbstständigen Handlungen" während Begegnungen mit anderen Vereinen verbotenerweise Pyrotechnik eingesetzt hatten. So waren unter anderem vor und während des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 24. September 2013 im Zuschauerblock wiederholt "Rauchtöpfe" und andere Pyrotechnik entzündet worden. Im Einzelrichterverfahren verurteilte das DFB-Sportgericht Preußen Münster deswegen nun zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Der Verein habe das Urteil akzeptiert, damit sei die Entscheidung rechtskräftig, teilte der DFB mit.
mbr/LTO-Redaktion
Sportgericht des DFB: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10706 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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