Weil die rechtsradikale "Nordische Widerstandsbewegung" aus Schweden sich den Namen "Nordfront" eintragen lassen wollte, schaltete die deutsche Logistik-Firma Nordfrost einen Anwalt ein - mit Erfolg.
Eine schwedische Neonazi-Gruppe darf nach dem Einspruch einer deutschen Tiefkühl-Logistikgruppe nicht mehr den Namen "Nordfront" nutzen. Das hat die schwedische Patentbehörde PRV entschieden, nachdem das Unternehmen Nordfrost im niedersächsischen Schortens (Kreis Friesland) einen Patentanwalt eingeschaltet hatte.
Die nationalsozialistische Gruppe "Nordische Widerstandsbewegung" hatte sich den Namen "Nordfront" sichern wollen. Sie ist in mehreren skandinavischen Ländern aktiv und will eine nordische nationalsozialistische Republik schaffen.
Wie beispielsweise die Taz berichtete, ruft die Gruppierung ihre Mitglieder auf, sich auf den bewaffneten Kampf vorzubereiten. Nicht selten werden diese auch gewalttätig.
"In visueller und akustischer Hinsicht besteht ein hoher Grad an Ähnlichkeit, da die Wörter Nordfrost und Nordfront sich nur in der Rechtschreibung, also in den Buchstaben S und N, unterscheiden", zitiert die schwedische Zeitung Expressen das Patentamt am Mittwoch.
In Schortens ist man erleichtert. "Wir sind international tätig und beliefern auch Kunden auf dem schwedischen Markt. Daher ist es wichtig, dass unsere Marke geschützt wird", sagte Nordfrost-Geschäftsführerin Britta Heine am Mittwoch in Schortens. Das juristische Ergebnis sei auch in seiner politischen Dimension ein wichtiger Beitrag.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Streit um Markenschutz: Schwedische Neonazis verlieren gegen deutsche Tiefkühlfirma . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23389/ (abgerufen am: 29.03.2024 )
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