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Europäischer Rettungsschirm: Richterbund warnt vor Immunitätsregelung im ESM-Vertrag

18.09.2012

Laut Medienberichten hat der Deutsche Richterbund davor gewarnt, den Aufgabenbereich des ESM wie geplant auf die direkte Rekapitalisierung von Banken auszuweiten, ohne zuvor die im ESM-Vertrag enthaltenen Immunitätsregelungen für den Stabilitätspakt selbst und seine Mitarbeiter zu überarbeiten.

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"Der Rettungsschirm genießt nach dem ESM-Vertrag volle Immunität vor Gerichtsverfahren jeder Art", zitiert das "Forum Deutsche Verbände" den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (DRB) Christoph Frank. Das Eigentum des ESM und seine Vermögenswerte genössen uneingeschränkten Schutz vor Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung oder anderen Zugriffen durch Behörden und Gerichte. "Auch die Bediensteten des ESM genießen persönliche Immunität."

Die Rettung von Euro, Mitgliedsstaaten und Banken dürfe nicht dazu führen, dass wirtschaftliches Handeln in der Europäischen Union (EU) teilweise außerhalb des Rechts gestellt werde, weil Handlungen im Finanzsektor nicht durch Staatsanwaltschaften und Gerichte straf- und zivilrechtlich überprüft werden könnten. Denn dies würde einen Ausstieg aus dem Rechtsstaat bedeuten, der durch wirtschaftliche Notwendigkeiten nicht zu rechtfertigen wäre, warnte Frank.

Der DRB fordert die Organe der EU deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass Handlungen des ESM, seiner Aufsichtsorgane und seiner Mitarbeiter in vollem Umfang justiziabel werden. Es sei unabdingbar, angesichts des vorgesehenen Aufgabenbereichs des ESM bis hin zur direkten Rekapitalisierung von Banken "einen klar definierten Rahmen zivil- und strafrechtlicher Normen für das Handeln des Rettungsschirms zu setzen", sagte Frank. "Diese müssen dann auch vor unabhängigen Europäischen Gerichten durchgesetzt werden können."

Sofern es zu direkten Finanzhilfen des ESM an notleidende Banken käme, könnte das schwierige Fragen des Vergabe-, Beihilfe-, Wettbewerbs- oder Steuerrechts aufwerfen, Eigentumsrechte von Aktionären tangieren oder Anhaltspunkte für Betrug und Untreue ergeben, erklärte der DRB-Vorsitzende. "Diese Fragen müssen von der Justiz geklärt werden können."

mbr/LTO-Redaktion

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Europäischer Rettungsschirm: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7107 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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