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Gauck zum 70. Deutschen Juristentag : "Recht kann, was es können darf"

16.09.2014

Bundespräsident Joachim Gauck

Bundespräsident Gauck auf dem Deutschen Juristentag 2014, Foto: DJT

Bei der Eröffung des 70. Deutschen Juristentags mahnte Bundespräsident Joachim Gauck, dass Gerichte nicht jede Dimension von Schuld aufarbeiten könnten. Bundesjustizminister Heiko Maas will die Justiz derweil besser bezahlen.

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Rund 2.560 Juristen versammeln sich ab Dienstag in Hannover. Vor dem Beginn der Diskussionen in den sechs Fachabteilungen des 70. Deutschen Juristentags (Djt) fand der Bundespräsident am Dienstag ebenso lobende wie mahnende Worte. "Gut, dass es den Juristentag gibt", sagte Joachim Gauck mit Hinweis darauf, dass die Fortentwicklung des Rechtsstaats nicht nur Politikern, Parteien und Interessenvertretern überlassen bleiben dürfe.

Der eingetragene Verein hat sich bereits seit 1860 der Verbesserung des Rechts verschrieben. Berufsübergreifend setzen sich Juristen aller Couleur in Fachabteilungen mit Rechtsfragen auseinander und  legen Wert darauf, keinen Lobbyismus für eine bestimmte Interessengruppe innerhalb der Juristenschaft zu betreiben, sondern sich für ein besseres Recht einzusetzen.

So beschwor der amtierende Präsident des Vorstands der Vereinigung Thomas Mayen im Rahmen der Eröffnungssitzung die Rückbesinnung auf die Aufgabe und Verantwortung der Rechtsanwender, Rechtspolitik zu begleiten und zu verbessern. Wie auch Bundespräsident Gauck wies der habilitierte Bonner Rechtsanwalt mit Blick auf das Thema "Urheberrecht in der digitalen Welt" darauf hin, dass es längst nicht mehr ausreiche, auf das nationale Recht Einfluss nehmen zu wollen: "Rechtspolitik in Europa wie international beginnt auf der Ebene der Staaten". Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Grund, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland neu zu regeln.

"Was nicht verurteilt werden kann, darf nicht verurteilt werden"

Joachim Gauck beschäftigte sich in seiner Ansprache vor allem mit der juristischen Vergangenheitsbewältigung. "Was nach rechtsstaatlichen Maßgaben nicht verurteilt werden kann, darf dann auch nicht verurteilt werden", sagte der Bundespräsident.

Die Aufklärung durch das Recht habe Grenzen - das habe auch er als gebranntes Kind lernen müssen. Neben der strafrechtlichen Dimension von Schuld gebe es aber auch die moralische, die politische und für Gläubige die religiöse. Nicht jede Art von Schuld könnten und sollten Gerichte aufarbeiten.

Es sei auch nicht Aufgabe eines Gerichtsverfahrens, alle politischen und gesellschaftlichen Hintergründe zu erhellen, sagte der ehemalige Pfarrer mit Blick auf den Druck, der insbesondere in öffentlichkeitsträchtigen Verfahren auf der Justiz laste, wenn in den Medien und in der Politik Vorverurteilungen ausgesprochen würden. Gerade dann habe der Rechtsstaat sich zu beweisen.

Richter sollen keine eigenen Konflikte wegen Besoldung austragen müssen

Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist der funktionierende Rechtsstaat nicht zuletzt auch eine Frage der Finanzierung der Justiz, deren Gebührensystem als Mischkalkulation auch von Verfahren mit hohen Streitwerten lebe. Er begrüßte die Erwägungen in der Abteilung Zivilprozessrecht, durch mehr Spezialisierung, Fortbildung und Teamarbeit die Qualität der Justiz zu sichern - und damit auch weiterhin große Wirtschaftsverfahren mit entsprechend hohen Streitwerten dort und nicht etwa vor privaten Schiedsgerichten zu verhandeln.

Publikumswirksam forderte der Saarländer auch eine angemessene Bezahlung der Justiz, so dass Richter ihrer Aufgabe nachkommen könnten, Konflikte abzu schließen - und nicht selbst ausfechten müssten, weil sie nicht angemessen und anders als ihre Kollegen in anderen Ländern bezahlt würden.

Wie gerufen dürfte ihm auch die Abteilung Strafrecht kommen, welche beim 70. Djt mit der Reform des § 211 Strafgesetzbuch, insbesondere des täterbezogenen Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe, auch eines der Themen bespricht, die recht weit oben auf Maas' Agenda stehen. Auch das Merkmal der Heimtücke, welche oft klassisch die "Schwachen"  anwenden müssten, solle die von ihm im Sommer eingesetzte Expertenkommission überarbeiten.

Um ein weiteres, in seinem Gesetzentwurf nach dem NSU-Ausschuss vorgelegtes Thema wird es ebenfalls in der strafrechtlichen Abteilung unter dem Motto "Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft" ab Dienstag gehen: Anders als viele Experten will der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz die sogenannten Hassverbrechen nicht nur, aber auch und gerade mit rechtsradikalem Hintergrund härter bestrafen.  Ebenso wenig wie für eine Sharia-Police Polizei sei im Rechtsstaat Platz für "national befreite Zonen".

pl/LTO-Redaktion

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Gauck zum 70. Deutschen Juristentag : . In: Legal Tribune Online, 16.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13202 (abgerufen am: 11.05.2026 )

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