Der Deutsche Ethikrat kritisiert die PID-Rechtsverordnung der Bundesregierung, der noch der Bundesrat zustimmen muss. Die vorgesehen Regelungen würden nicht weit genug gehen und den Bundesländern zu viel Spielraum lassen. Außerdem würden wirksame Kontrollmechanismen fehlen.
Am 14. November 2012 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung über die rechtmäßige Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PIDV) auf Basis des Embryonenschutzgesetzes (ESchG). In einer aktuellen Stellungnahme äußert sich der Deutsche Ethikrat kritisch zu dem Entwurf.
Der Rat kritisiert, dass die PID nicht - wie im ESchG vorgesehen - nur ausnahmsweise zugelassen werde, sondern sehr weitgehend. Außerdem fehle es an bundeseinheitlichen Regelungen; zu viel bliebe den Ländern überlassen. Insbesondere die Ausgestaltung der im Entwurf vorgesehen Ethikkommissionen dürfe nicht allein den Bundesländern überlassen werden. Dies berge die Gefahr uneinheitlicher Regelungen und Entscheidungspraktiken. Darüber hinaus sorge die geplante Verordnung für zu wenig Transparenz und ungenügende Kontrollmöglichkeiten. Auch die Zahl der PID-Zentren sollte nach den Vorstellungen des Ethikrates gesetzlich begrenzt werden.
mbr/LTO-Redaktion
Präimplantationsdiagnostik: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7640 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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