DAV verleiht Pressepreise: "Arbeit des Journalismus für den Rechtsstaat unverzichtbar"

06.06.2013

Auf dem 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf hat der DAV am Donnerstag seine alle zwei Jahre zu vergebenden Pressepreise verliehen. Ausgezeichnet wurden Beiträge aus den Bereichen Hörfunk, Fernsehen und Print.

Im Bereich Hörfunk wurde Gudula Geuther ausgezeichnet. Der DAV verleiht ihr den Preis für ihren Kommentar "Die Regeln des Rechtsstaats - Die Entschädigung für den Kindesmörder Magnus Gäfgen ändert nichts an seiner Schuld", gesendet im Deutschlandradio am 4. August 2011. Der Beitrag behandelte eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt. Das LG hatte verurteilten Kindsmörder Markus Gäfgen eine Entschädigung von 3.000 Euro zugesprochen, weil ihm als damaligem Tatverdächtigen einer Kindesentführung Folter angedroht worden war.

In ihrem Kommentar vermittele Geuther "auch für den Laien verständlich und überzeugend, dass es den Rechtsstaat nicht in Frage stellt, sondern im Gegenteil ausmacht und seine Stärke zeigt, bestehende Rechte gegenüber jedermann zu achten", sagte Felix Busse, Vorsitzender des Pressepreisausschusses des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), in seiner Laudatio.

Auszeichnungen für Beiträge zu ACTA und NPD-Verbot

Im Bereich Fernsehen wurde Iris Marx für ihren am 23. Mai 2012 im Politmagazin Klartext im RBB ausgestrahlten Beitrag "Zu ACTA - oder der Untergang des Internetlands" geehrt. Für auszeichnungswürdig hielt der DAV, dass und wie Marx in ihrem Beitrag der Frage nachgeht, warum es seit Anfang 2012 kaum ein deutscher Politiker mehr wagte, das geplante, zuvor von vielen noch begrüßte, Abkommen zu verteidigen, sondern die Vertreter aller Parteien auf die von den Piraten entfachte Welle der Empörung aufsprangen.

Marx führe uns mit ihrem Beitrag vor Augen, "wie leicht sich, sogar über alle Parteien hinweg, reiner Populismus Bahnen bei den Entscheidungsträgern brechen kann, wenn es passt, und wie gut der Leser oder Hörer daran täte, vollmundigen Äußerungen aus dem politischen Raum zu misstrauen, solange die Fakten nicht offen auf dem Tisch liegen", so Busse.

In der Kategorie Print erhielt Jost Müller-Neuhof den diesjährigen Pressepreis für seinen im Tagesspiegel am 11. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ein Risiko, das keines ist" erschienenen Kommentar zum bis heute aktuellen Streit über das NPD-Verbot.

Ausschlaggebend für die Prämierung sei nicht so sehr die exzellente und differenzierte Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots, seiner politischen Legitimität und verfassungspolitischen Notwendigkeit sowie der Erwartungen und Zweifel bezüglich der Beweisführungsmöglichkeiten des Staates. "Müller-Neuhof stellt dem quälenden Hin und Her der Bewertung der rechtlichen Chancen eines NPD-Verbots und dessen politischer Opportunität vielmehr einen die Diskussion erweiternden neuen Blickwinkel zur Seite, den er aus seinem Demokratieverständnis und den Geboten politischer Lauterkeit ableitet", sagte Busse.

Der Pressepreis wird an Beiträge vergeben, die sich dem Thema Recht widmen, dabei ihre Bedeutung für den Bürger und für ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen in unserer Gesellschaft herausstellen und die mit dem bestehenden Rechtsregeln verfolgten Anliegen und zu bewältigenden Problemen verständlich machen oder kritisch beleuchten.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DAV verleiht Pressepreise: "Arbeit des Journalismus für den Rechtsstaat unverzichtbar" . In: Legal Tribune Online, 06.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8866/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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