Kostenrechtsmodernisierungsgesetz: Leutheusser und Kutschaty wollen es noch vor der Wahl schaffen

06.06.2013

Einen Tag vor der Beratung im Bundesrat über die Anrufung des Vermittlungsausschusses gaben sich sowohl die Bundesjustizministerin als auch der NRW-Justizminister Kutschaty beim Deutschen Anwaltstag optimistisch, dass das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz spätestens im Juli in Kraft treten kann.

Nachdem der Bundestag das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sowie das parallel verhandelte Prozesskosten- und Beratungshilfegesetz durchgewunken hatte, hat der Rechtsausschuss vorgeschlagen, die Gesetze an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. In dieser Legislaturperiode könnte es damit knapp werden mit dem ursprünglich geplanten Inkrafftreten zum 1. Juli.

Die Hintergrundgespräche laufen bereits, NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass man sich noch einigen könne: "Wir kriegen das gemeinsam hin." Bei der Eröffnungsveranstaltung zum 64. Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf betonte er, dass auch die Länder der Auffassung seien, die Anwälte hätten eine "ordentliche Gebührenerhöhung" verdient und eine solche sei nötig. Die Justiz aber müsse leistungsfähig und effizient arbeiten können, was mit der derzeitigen Fassung nicht gewährleistet sei.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab sich optimistisch: "Uns eint, dass wir dieses Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss bringen wollen." Sie befand, der Ausgleich der Interessen der Bürger, deren Zugang zum Recht gewahrt bleiben müsse, der Anwälte und Notare an einer gesicherten materiellen Grundlage, aber auch der Länder an einer gesicherten Finanzierung der Justiz sei mit dem derzeit vorliegenden Entwurf "schon ganz gut gelungen".  

 pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8863 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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