Nach Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen": "Es ist juris­ti­sches Neu­land, das da bet­reten wird"

18.10.2021

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" wirft der Politik vor, nach dem erfolgreichen Volksentscheid absichtlich zu bremsen. Die hingegen verteidigt den Einsatz einer Expertenkommission zum Thema Enteignung.

Der Linke-Spitzenkandidat Klaus Lederer hat das Einsetzen einer Expertenkommission zur geforderten Enteignung großer Wohnungskonzerne verteidigt. "Es ist ja juristisches Neuland, was da betreten wird", sagte der Berliner Kultursenator am Montag im RBB-Inforadio. Der entsprechende Art. 15 im Grundgesetz (Enteignung) sei noch nicht angewandt worden. "Das heißt, es muss jetzt genauer ausgearbeitet werden, wie das juristisch und praktisch funktionieren kann."

Deswegen sei es richtig, dass Experten unter Einschluss der Volksinitiative Vorschläge für eine Umsetzung erarbeiten sollten. Nach dem Sondierungspapier von SPD, Grünen und Linken zum Volksentscheid sollen innerhalb eines Jahres Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Umsetzung geprüft werden.

Die Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" sieht dagegen "durchschaubare Verzögerungstaktiken". Lederer wies dies zurück. Mit dem Volksentscheid sei kein Gesetz beschlossen worden. "Wir haben einen Auftrag an den Senat und dieser Auftrag muss umgesetzt werden", sagte Lederer. "Das fällt natürlich nicht vom Himmel, sondern da ist ein Arbeitsprozess nötig." Über die Details würden sich die Parteien hoffentlich in den nächsten Wochen verständigen. "Ich gehe natürlich auf der anderen Seite schon davon aus, dass ein solches Votum politisch nicht einfach ignoriert werden kann." Bei dem Volksentscheid hatte sich eine klare Mehrheit für eine Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen": "Es ist juristisches Neuland, das da betreten wird" . In: Legal Tribune Online, 18.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46380/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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