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EU-Kommission droht Bundesregierung mit Klage: Unerlaubte Quersubventionen bei der Deutschen Bahn

20.06.2013

Die EU-Kommission hat Deutschland am Donnerstag in einem Schreiben dazu aufgefordert, binnen zwei Monaten Stellung zur umstrittenen Rechnungsführung der Bahn zu nehmen. Die Behörde wirft der Bahn vor, ihren Passagierbetrieb unerlaubt mit Staatsgeldern zu finanzieren. Es droht ein Verfahren vor dem EuGH.

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Deutschland hat nach Ansicht der Kommission die getrennte Rechnungsführung für Bahninfrastruktur und -betrieb nicht hinreichend umgesetzt. 

Gemeint sind damit die finanziellen Verflechtungen zwischen Mutterkonzern und diversen Tochtergesellschaften. Die Deutsche Bahn Holding hat Gewinnabführungsverträge mit allen Tochtergesellschaften geschlossen. Danach müssen die Tochtergesellschaften sämtliche Gewinne an die Holding übertragen, die sie dann zu beliebigen Zwecken verwenden kann, auch zur Quersubventionierung des Passagierbetriebs.

Die abgeführten Beträge stammen allerdings zum großen Teil aus öffentlichen Geldern, mit denen der Infrastrukturbetrieb finanziert werden soll. Die Kommission wirft der Bahn deshalb vor, ihren Passagierbetrieb entgegen geltenden EU-Rechts mit Steuergeldern zu finanzieren.

Die Stellungnahme der EU-Kommission ist die zweite Stufe eines dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland hat ab sofort zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wird nicht hinreichend nachgewiesen, dass das Unionsrecht eingehalten wird, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

age/LTO-Redaktion

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EU-Kommission droht Bundesregierung mit Klage: Unerlaubte Quersubventionen bei der Deutschen Bahn . In: Legal Tribune Online, 20.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8973/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

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